Für Anträge ab dem 21.07.2026 fördert der Bund den Einbau einer Wärmepumpe mit 30 % Grundförderung plus möglichen Boni – zusammen höchstens 80 % der förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit bei 28.000 € liegen (co2online). Rechnerisch sind damit bis zu 22.400 € Zuschuss möglich. Weil der wichtigste Bonus ab Februar 2027 schrittweise sinkt, lohnt es sich, die neuen Regeln genau zu kennen.
Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat
Die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die KfW abgewickelt. Mit den neuen Regeln für Anträge ab dem 21.07.2026 haben sich mehrere Punkte geändert:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 % (Stiftung Warentest).
- Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 € (Verbraucherzentrale Hamburg).
- Der Effizienzbonus von bisher 5 % für natürliche Kältemittel oder Erdwärme entfällt.
- Für die Wärmepumpenförderung ist ein intelligentes Messsystem Pflicht, auch unter 4,2 kW (BDEW).
- Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan, den Sie im Rahmen einer Energieberatung erhalten, gilt nur noch für Investitionen über 30.000 €.
Unverändert bleibt die Grundförderung von 30 %. Unabhängig von der Förderung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz das GEG abgelöst und die 65-%-Vorgabe für neue Heizungen gestrichen, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Die Förderung für Wärmepumpen besteht mit den hier beschriebenen Regeln weiter.
Die Bausteine der Förderung
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger | Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl- oder Gasheizung tauschen |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € |
| Höchstfördersatz | 80 % | Summe aller Bausteine ist gedeckelt |
Quellen: Stiftung Warentest, co2online. Beim Einkommensbonus erhöht sich die Einkommensgrenze mit minderjährigem Kind einmalig um 10.000 €. Nicht selbstnutzende Eigentümer erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Was Vermieter darüber hinaus beachten sollten, lesen Sie im Beitrag Fördermöglichkeiten für Vermieter.
Wie viel Zuschuss Sie konkret bekommen
Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten darunter, wird der Satz auf den niedrigeren Betrag angewendet. Beispielrechnungen, jeweils mit der Annahme förderfähiger Kosten von 28.000 €:
- Vermieter: 30 % Grundförderung ergeben 8.400 €.
- Selbstnutzer tauscht funktionierende Gasheizung, Einkommen über 50.000 €: 30 % plus 16 % ergeben 46 %, also 12.880 €.
- Wie zuvor, Einkommen bis 40.000 €: 30 % plus 16 % plus 30 % ergeben 76 %, also 21.280 €.
- Wie zuvor, Einkommen bis 30.000 €: rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 %, also 22.400 €.
Zusätzlich bietet die KfW laut Stiftung Warentest einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € an, wenn eine Zuschusszusage vorliegt. Ob Kauf oder Finanzierung für Sie besser passt, beleuchtet der Beitrag Wärmepumpe kaufen oder finanzieren.
Technische Voraussetzungen
Nicht jede Wärmepumpe und nicht jedes Projekt ist förderfähig. Achten Sie auf diese Punkte:
- Schallschutz: Luft-Wasser-Wärmepumpen werden laut Verbraucherzentrale nur gefördert, wenn das Außengerät mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegt.
- Intelligentes Messsystem: Es ist für die Förderung Pflicht. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG liegt die jährliche Preisobergrenze laut Verbraucherzentrale bei 50 €, eine Steuerbox kostet zusätzlich bis zu 50 € im Jahr.
- Kältemittel: Ab 2028 sind laut BDEW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
- Wärmenetzgebiete: Wo ein Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von drei Jahren zugesagt ist, gibt es keine Heizungsförderung. Diese Regel greift laut BDEW erst, wenn das zugehörige Merkblatt veröffentlicht ist.
So sinken Bonus und förderfähige Kosten
Ab dem 01.02.2027 sinken laut Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Hamburg der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten um 750 €. Nach co2online erreicht der Bonus am 01.08.2028 null. Rechnerisch ergibt sich, sofern sich die Regeln nicht ändern:
- bis 31.01.2027: 16 % Bonus, 28.000 € förderfähige Kosten
- ab 01.02.2027: 12 %, 27.250 €
- ab 01.08.2027: 8 %, 26.500 €
- ab 01.02.2028: 4 %, 25.750 €
- ab 01.08.2028: 0 %, 25.000 €
Weitere Änderungen sind angekündigt, aber noch nicht im Detail festgelegt: Laut co2online und Stiftung Warentest soll die Grundförderung ab 2027 auf 15 % sinken. Hinzu kommen soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen. Für sehr schlecht gedämmte Gebäude mit über 300 kWh/m²a ist laut BDEW ab dem ersten Quartal 2027 ein Worst-Performing-Building-Bonus von 5 % vorgesehen. Mehr zur zeitlichen Planung lesen Sie im Beitrag Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Wärmepumpe?
Der Antrag Schritt für Schritt
- Angebote einholen: Vergleichen Sie mehrere Angebote von Fachbetrieben und achten Sie darauf, dass Geräte und Leistungen die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Vertrag mit Vorbehalt schließen: Laut Stiftung Warentest darf der Vertrag mit dem Fachbetrieb vor der Antragstellung geschlossen werden, wenn er unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht.
- Antrag bei der KfW stellen: Der Zuschuss wird im Programm Heizungsförderung (KfW 458) beantragt. Beginnen Sie mit den Arbeiten erst nach der Antragstellung.
- Zusage abwarten und umsetzen: Mit der Zusage ist der Förderbetrag reserviert. Bei Bedarf beantragen Sie jetzt den Ergänzungskredit.
- Nachweise einreichen: Nach der Installation reichen Sie die von der KfW geforderten Nachweise ein; danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem 01.02.2027. Danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten. Ein Beispiel: 16 % von 28.000 € sind 4.480 €, 12 % von 27.250 € nur noch 3.270 €.
Weitere Sparmöglichkeiten im Betrieb
Neben dem Zuschuss lohnt der Blick auf die Stromkosten. Für steuerbare Wärmepumpen sinken nach § 14a EnWG die Netzentgelte: Bei Modul 1 nennt die Bundesnetzagentur eine Reduzierung von 110 bis 190 € im Jahr. Die Umlagebefreiung nach § 22 EnFG für Wärmepumpenstrom muss laut Verbraucherzentrale jährlich beantragt werden; als Beispiel nennt sie rund 78 € für 6.000 kWh im Jahr 2025.
Auch der Stromtarif selbst macht einen Unterschied. Wärmepumpentarife liegen laut 42watt bei etwa 18 bis 28 ct/kWh Arbeitspreis, dazu kommen ein eigener Zähler und Grundpreis. Finanztip beziffert die durchschnittliche Ersparnis eines Wärmepumpentarifs auf 83 € im Jahr, in Einzelfällen auf bis zu rund 400 €. Ein Vergleich lohnt sich also, sobald die Anlage läuft.
Förderung in Ihrer Stadt
Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es in manchen Städten eigene Programme. Details finden Sie zum Beispiel für Wärmepumpe Berlin, Wärmepumpe Hamburg, Wärmepumpe München, Wärmepumpe Köln, Wärmepumpe Frankfurt, Wärmepumpe Düsseldorf.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe maximal?
Höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das 22.400 €.
Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein. Laut Verbraucherzentrale Hamburg entfällt der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Anträge ab dem 21.07.2026.
Darf ich den Vertrag schon vor dem Antrag unterschreiben?
Ja, wenn der Vertrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Das bestätigt Stiftung Warentest. Ohne eine solche Klausel riskieren Sie, die Förderung zu verlieren oder einen Vertrag ohne Zuschuss erfüllen zu müssen.
Bekomme ich als Vermieter Förderung?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
Lohnt es sich, auf die Änderungen 2027 zu warten?
Nach heutigem Stand eher nicht. Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten sinken ab Februar 2027, und die geplante Absenkung der Grundförderung ist noch nicht im Detail festgelegt.
Fazit
Die Wärmepumpe wird weiterhin großzügig gefördert: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer beim Tausch einer Öl- oder Gasheizung derzeit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen bis zu 40 % zusätzlich – gedeckelt auf 80 % von höchstens 28.000 €. Weil Bonus und förderfähige Kosten ab Februar 2027 sinken, zahlt sich eine zügige Planung aus. Passende Angebote geprüfter Fachbetriebe aus Ihrer Region erhalten Sie über unsere Seite zur Wärmepumpe.


