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kWh pro kWp und Jahr · PVGIS (EU-Kommission), Süddach 35°, 14 % Systemverluste
8 kWp auf einem Süddach erzeugen in Stuttgart rund 8.950 kWh im Jahr.
Vereinfachte Annahmen: Ertrag laut PVGIS, Strompreis 37,0 ct/kWh, Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh, ohne Anschaffungs- und Betriebskosten. Neue Anlagen erhalten bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung, ohne Smart Meter ist die Einspeisung auf 60 % begrenzt – die Einspeiseerlöse können daher etwas niedriger ausfallen. Ihr Angebot zeigt die echten Zahlen.
Richtlinie ab 01.05.2026: PV auf dem Dach 300 €/kWp, an Fassade oder über Dachbegrünung 400 €/kWp, max. 30.000 € je Antrag. Begleitkosten (Elektrik, Gerüst, Statik, Dachabdichtung, Blitzschutz) zu 50 % anerkannt; Module und Unterkonstruktion nicht förderfähig. Speicher mit neuer PV: 100 €/kWh, max. 1 kWh je kWp, max. 10.000 €. Der durch die Landes-PV-Pflicht vorgeschriebene Anlagenteil wird nicht gefördert. +10 % mit FamilienCard/Wohngeld. Antrag vor Beauftragung über service.stuttgart.de. Balkon-PV und Ladeinfrastruktur werden seit Mai 2026 nicht mehr gefördert. Mittel für 2026 ausgeschöpft; Anträge weiter möglich, Auszahlung ab 2027. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft: Anträge sind weiter möglich, die Auszahlung erfolgt ab 2027.
Zinsgünstiges Darlehen für PV-Anlage und Batteriespeicher am selbst bewohnten Wohngebäude in BW, Antrag über die Hausbank. Mindestbetrag 5.000 €.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung (12,22 ct bei Volleinspeisung), 20 Jahre garantiert. Sicher gilt das für Inbetriebnahme bis 31.12.2026 – was ab Januar 2027 gilt, entscheidet die EEG-Novelle.
PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen (seit 01.01.2022), von Wohngebäuden (seit 01.05.2022) sowie bei grundlegender Dachsanierung (Baubeginn ab 01.01.2023). Mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche (zusammenhängend ab 20 m²); Wohngebäude alternativ 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche, Solarthermie anrechenbar. Rechtsgrundlage: § 23 KlimaG BW und Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO).
Kostenfreie Erstberatung zu Sanierung, Heizungstechnik und Förderprogrammen; für Stuttgarter Eigentümer anschließend kostenfreie Vor-Ort-Beratung möglich (Aktion Gebäudesanierung der Stadt). Fragen zu städtischen Programmen: Energiekonzept Gesamtstadt, Gaisburgstraße 4, Tel. 0711 21688088.
Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch – in der Beispielrechnung von rund 30 auf 60 %. Das spart in Stuttgart etwa 790 € pro Jahr zusätzlich.
Mit Wallbox laden Sie Ihr E-Auto mit eigenem Solarstrom. Private Wallboxen über 4,2 kW (Inbetriebnahme ab 2024) gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung und erhalten ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG. Gut zu wissen: Solaroffensive fördert in Stuttgart auch Ladepunkte.
Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto mehr lohnt sich die Anlage. Ein E-Auto ist dafür einer der größten Verbraucher im Haushalt.
PV und Wärmepumpe passen gut zusammen. Alles zu Förderung und Planung: Wärmepumpe in Stuttgart.
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1 kWp erzeugt in Stuttgart laut PVGIS rund 1.119 kWh pro Jahr (Süddach, 35° Neigung) – Platz 1 unter den 10 größten deutschen Städten. Ob es sich für Sie rechnet, hängt von Dach, Verbrauch und Angebotspreis ab. Genau dafür vergleichen Sie bis zu 3 Angebote.
Aktuell offen: Solaroffensive, Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik. Details und Bedingungen finden Sie oben im Reiter „Förderung“. Bundesweit gilt die Einspeisevergütung nach EEG.
PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen (seit 01.01.2022), von Wohngebäuden (seit 01.05.2022) sowie bei grundlegender Dachsanierung (Baubeginn ab 01.01.2023).
Stuttgart Netze GmbH. Ihr Fachbetrieb meldet die Anlage dort an.
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