Laden Sie Ihr E-Auto sicher und schnell zu Hause – am günstigsten mit Solarstrom vom eigenen Dach. Vergleichen Sie bis zu 3 Angebote geprüfter Fachbetriebe.
Eine Wallbox lädt deutlich schneller und sicherer als die Haushaltssteckdose. Zusammen mit einer Solaranlage tanken Sie Sonnenstrom – und sparen bei jedem Kilometer.
Annahmen: 18 kWh/100 km, 50 % Solaranteil, Solarstrom bewertet mit der entgangenen Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh, ADAC), Netzstrom 37 ct/kWh (BDEW, Aug. 2026). § 14a, Steuer & Kosten laut emobility.energy (2026). Richtwerte.
Vom Dach ins Auto – in vier Schritten:
Die Standardlösung fürs Eigenheim: meldepflichtig, aber ohne Genehmigung – ideal mit Solaranlage.
Lädt doppelt so schnell, braucht aber eine Genehmigung des Netzbetreibers – nur sinnvoll, wenn das Auto 22 kW unterstützt.
Gibt Strom aus dem Auto ins Haus zurück (V2H) – nur mit kompatiblem Auto und Energiemanager.
Richtwerte laut emobility.energy (2026).
Die Gesamtkosten hängen vor allem vom Aufwand der Installation ab – etwa der Entfernung zum Zählerschrank.
Richtwerte laut emobility.energy (2026).
Mit einer smarten Wallbox laden Sie sicher, schnell und besonders günstig mit Ihrem eigenen Solarstrom. Ihr Fachpartner plant Anschluss und Steuerung.
Noch Fragen? Rufen Sie uns an.
Für die meisten Eigenheime reichen 11 kW: Damit ist ein E-Auto über Nacht voll. 22 kW lohnen sich nur, wenn Ihr Auto diese Leistung unterstützt – und sie müssen vom Netzbetreiber genehmigt werden.
Ja. Eine 11-kW-Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, eine 22-kW-Wallbox braucht zusätzlich eine Genehmigung. Das übernimmt in der Regel Ihr Elektro-Fachbetrieb.
Ihre Wallbox gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung in Spitzenzeiten kurzzeitig drosseln – im Gegenzug zahlen Sie geringere Netzentgelte.
Der Bundeszuschuss für private Wallboxen ist ausgelaufen. Manche Länder, Städte und Versorger fördern noch. Zudem können Sie 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzen.
Ja, Mieter haben einen Anspruch auf eine Wallbox. Die Zustimmung des Vermieters ist trotzdem nötig. In Eigentümergemeinschaften genügt eine einfache Mehrheit.
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