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Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1, kältester Wert im Stadtgebiet · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.
Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach Einkommen; bei geringem Einkommen bis 80 % (max. 22.400 €). Bonus und Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.
30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % (bei geringem Einkommen 80 %) von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.
Richtlinie ab 01.05.2026, nur Bestandsgebäude: elektrische Wärmepumpe 300 €/kW, max. 100.000 € (BAFA-Liste; JAZ mind. 3,5 Luft/Wasser, 3,8 Sole/Wasser und Wasser/Wasser). Fernwärme-Übergabestation 100 €/kW, max. 30.000 €. Größere Heizkörper/Fußbodenheizung 500 € je Raum, max. 20.000 €. Solarthermie 0,30 €/kWh Kollektorertrag, max. 10.000 €. +10 % für FamilienCard/Wohngeld, Denkmal oder Effizienzklasse H. Kombinierbar mit BAFA/KfW (bei KfW-Kombination max. 60 % Förderquote; KfW-Zusage darf höchstens 4 Wochen alt sein). Mittel für 2026 ausgeschöpft; Anträge weiter möglich, Auszahlung ab 2027. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft: Anträge sind weiter möglich, die Auszahlung erfolgt ab 2027.
Kommunaler Wärmeplan im Dezember 2023 vom Gemeinderat beschlossen und vom Regierungspräsidium freigegeben. Veröffentlicht als interaktive Karte (digitaler Wärmeplan) und Bericht mit Quartierssteckbriefen; zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze. Empfehlungscharakter, keine Pflichten für Eigentümer.
Erdwärmesonden brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis und Bohrfreigabe der unteren Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz (Gaisburgstraße 4). Große Teile des Stadtgebiets liegen im Heilquellenschutzgebiet, daher erhöhte Anforderungen (Quelle: städtische FAQ, Stand 01.05.2024).
Landesweite PV-Pflicht: für neue Wohngebäude (Bauantrag ab 01.05.2022) und bei grundlegender Dachsanierung (Baubeginn ab 01.01.2023).
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Über die Bundesförderung (KfW 458) bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Zusätzlich gibt es in Stuttgart ein lokales Programm (siehe Reiter „Förderung“).
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Die Norm−Außentemperatur liegt in Stuttgart je nach Stadtteil zwischen −11,8 und −9,3 °C. Darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.
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