Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Förderung, Wärmeplanung und Auslegung für Berlin auf einen Blick.
Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1, kältester Wert im Stadtgebiet · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.
Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach Einkommen; bei geringem Einkommen bis 80 % (max. 22.400 €). Bonus und Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.
30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % (bei geringem Einkommen 80 %) von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.
Für Berlin ist uns kein städtisches Zusatzprogramm für Wärmepumpen im Einfamilienhaus bekannt. Die Bundesförderung gilt aber auch hier – und lokale Programme ändern sich häufig, fragen Sie Ihren Fachbetrieb.
Der Senat hat den gesamtstädtischen Berliner Wärmeplan am 29.06.2026 beschlossen und veröffentlicht (Entwurf zuvor am 24.03.2026 im Senat beraten). Ziel: klimaneutrale Wärme bis 2045; bis 2045 sollen 95 % der Versorgung über Wärmenetze und Wärmepumpen laufen, Zwischenziel 40 % erneuerbare Wärme/Abwärme bis 2030 (heute ca. 6 %). Gebietstypen: bestehende Wärmenetzgebiete, Ausbaugebiete (Erschließungsperspektive), Prüfgebiete und Gebiete der dezentralen Versorgung, in denen sich Einzellösungen wie Wärmepumpen anbieten. Digitale Wärmekarte: www.berlin.de/waermeplan. Der Plan ist rechtlich unverbindlich, es entsteht keine Pflicht für Eigentümer.
Senatspressemitteilung vom 24.03.2026: In „dezentralen Gebieten“ werden individuelle Lösungen wie Wärmepumpen bevorzugt, wo ein Netzanschluss nicht sinnvoll ist; in Ausbaugebieten ist ein Anschluss an ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz möglich.
Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis; Bohrbeginn mindestens 2 Wochen vorher anzeigen, Bohrfirma nach DVGW W 120 zertifiziert. Gebühr geschlossene Systeme 350 € bis 30 kW, offene Systeme (Grundwasser) 500 € bis 30 kW. Bearbeitung ca. 3–4 Monate; Inbetriebnahme erst nach Bauabnahme durch die Wasserbehörde (Stand 23.04.2026).
Für Beratung zur Wärmewende verweist der Berliner Mieterverein auf die Wärmewendeagentur (www.waermewendeagentur.de), die Gebäudeeigentümer berät.
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Über die Bundesförderung (KfW 458) bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus.
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Die Norm−Außentemperatur liegt in Berlin je nach Stadtteil zwischen −13,3 und −11,1 °C. Darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.
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