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Wärmepumpe in Berlin: bis zu 3 Angebote vergleichen

Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Förderung, Wärmeplanung und Auslegung für Berlin auf einen Blick.

Norm-Außentemperatur in Berlin – kältester Wert im Stadtgebiet−13,3°C
bis 70 %Bundesförderung KfW 458 (80 % bei geringem Einkommen)
19.600 €max. Zuschuss im Einfamilienhaus (22.400 € bei geringem Einkommen)
ab ca. 24 ctWP-Tarif/kWh mit eigenem Zähler (VZ NRW)
−13,3 bis −11,1 °CSpanne je nach Stadtteil

Berlin im Städtevergleich

München−13,9 °C
Leipzig−13,6 °C
Berlin−13,3 °C
Stuttgart−11,8 °C
Hamburg−10,5 °C
Frankfurt−10,1 °C
Dortmund−9,1 °C
Köln−8,7 °C
Düsseldorf−8,4 °C
Essen−8,4 °C

Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1, kältester Wert im Stadtgebiet · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.

Förder-Beispiel Einfamilienhaus

Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.

Grundförderung8.400 €30 % Zuschuss
+ Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)12.880 €46 % Zuschuss
Höchstsatz mit Einkommensbonus19.600 €70 % Zuschuss

Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach Einkommen; bei geringem Einkommen bis 80 % (max. 22.400 €). Bonus und Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.

Förderung, Wärmeplanung & Netz in Berlin

Bundesförderung (KfW 458)

30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % (bei geringem Einkommen 80 %) von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.

Lokale Förderung

Für Berlin ist uns kein städtisches Zusatzprogramm für Wärmepumpen im Einfamilienhaus bekannt. Die Bundesförderung gilt aber auch hier – und lokale Programme ändern sich häufig, fragen Sie Ihren Fachbetrieb.

Neu seit 29.07.2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG. Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen – Sie wählen weitgehend frei; neue Öl- und Gasheizungen brauchen allerdings ab 2029 steigende Bio-Anteile. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen. Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen sinken.

Kommunale Wärmeplanung

Der Senat hat den gesamtstädtischen Berliner Wärmeplan am 29.06.2026 beschlossen und veröffentlicht (Entwurf zuvor am 24.03.2026 im Senat beraten). Ziel: klimaneutrale Wärme bis 2045; bis 2045 sollen 95 % der Versorgung über Wärmenetze und Wärmepumpen laufen, Zwischenziel 40 % erneuerbare Wärme/Abwärme bis 2030 (heute ca. 6 %). Gebietstypen: bestehende Wärmenetzgebiete, Ausbaugebiete (Erschließungsperspektive), Prüfgebiete und Gebiete der dezentralen Versorgung, in denen sich Einzellösungen wie Wärmepumpen anbieten. Digitale Wärmekarte: www.berlin.de/waermeplan. Der Plan ist rechtlich unverbindlich, es entsteht keine Pflicht für Eigentümer.

Senatspressemitteilung vom 24.03.2026: In „dezentralen Gebieten“ werden individuelle Lösungen wie Wärmepumpen bevorzugt, wo ein Netzanschluss nicht sinnvoll ist; in Ausbaugebieten ist ein Anschluss an ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz möglich.

Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis; Bohrbeginn mindestens 2 Wochen vorher anzeigen, Bohrfirma nach DVGW W 120 zertifiziert. Gebühr geschlossene Systeme 350 € bis 30 kW, offene Systeme (Grundwasser) 500 € bis 30 kW. Bearbeitung ca. 3–4 Monate; Inbetriebnahme erst nach Bauabnahme durch die Wasserbehörde (Stand 23.04.2026).

Für Beratung zur Wärmewende verweist der Berliner Mieterverein auf die Wärmewendeagentur (www.waermewendeagentur.de), die Gebäudeeigentümer berät.

Netzbetreiber (Anmeldung)Stromnetz Berlin GmbH
Kostenlose BeratungSolarZentrum Berlin
Netzentgelt § 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt
Mit Solarstrom kombinierenPhotovoltaik in Berlin

So funktioniert es

1

Fragen beantworten

Dach, Verbrauch, Wünsche – in rund 30 Sekunden.

2

Fachpartner meldet sich

Ein geprüfter Fachbetrieb aus Ihrer Region klärt die Details mit Ihnen.

3

Bis zu 3 Angebote vergleichen

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Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Berlin

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe in Berlin?

Über die Bundesförderung (KfW 458) bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus.

Muss ich jetzt eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Wie kalt wird es in Berlin für die Auslegung?

Die Norm−Außentemperatur liegt in Berlin je nach Stadtteil zwischen −13,3 und −11,1 °C. Darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.

Was kostet der Vergleich?

Nichts. Der Vergleich über SolarTarifVergleich ist kostenlos und unverbindlich.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen: KfW-Merkblatt 458 · Bundesregierung GModG · heiznorm.de · Verbraucherzentrale NRW Wärmepumpentarife · berliner-mieterverein.de · berlin.de · service.berlin.de. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen ändern sich häufig – bitte vor Auftragsvergabe beim jeweiligen Träger prüfen.