★★★★★ 4,68/5 aus 138 Bewertungen auf ProvenExpert✓ DtGV Solar-Award 2025/26✓ Kostenlos & unverbindlich
Startseite › Wärmepumpe › Hamburg

Wärmepumpe in Hamburg: bis zu 3 Angebote vergleichen

Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Förderung, Wärmeplanung und Auslegung für Hamburg auf einen Blick.

Norm-Außentemperatur in Hamburg – kältester Wert im Stadtgebiet−10,5°C
bis 70 %Bundesförderung KfW 458 (80 % bei geringem Einkommen)
19.600 €max. Zuschuss im Einfamilienhaus (22.400 € bei geringem Einkommen)
ab ca. 24 ctWP-Tarif/kWh mit eigenem Zähler (VZ NRW)
−10,5 bis −8,2 °CSpanne je nach Stadtteil

Hamburg im Städtevergleich

München−13,9 °C
Leipzig−13,6 °C
Berlin−13,3 °C
Stuttgart−11,8 °C
Hamburg−10,5 °C
Frankfurt−10,1 °C
Dortmund−9,1 °C
Köln−8,7 °C
Düsseldorf−8,4 °C
Essen−8,4 °C

Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1, kältester Wert im Stadtgebiet · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.

Förder-Beispiel Einfamilienhaus

Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.

Grundförderung8.400 €30 % Zuschuss
+ Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)12.880 €46 % Zuschuss
Höchstsatz mit Einkommensbonus19.600 €70 % Zuschuss

Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach Einkommen; bei geringem Einkommen bis 80 % (max. 22.400 €). Bonus und Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.

Förderung, Wärmeplanung & Netz in Hamburg

Bundesförderung (KfW 458)

30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % (bei geringem Einkommen 80 %) von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.

Hamburger Heizungsförderung – Fördermodul Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen)Anträge möglich

Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 9.000 € je Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit, max. 100.000 € je Mehrfamilienhaus; Mindestförderung 1.000 €. Antrag vor Vorhabenbeginn. Ausgeschlossen, wer bei der Bundesförderung (KfW/BEG) Klima-/Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhält. Kein Rechtsanspruch, nur im Rahmen der Haushaltsmittel.

Hamburger Heizungsförderung – Fördermodul WärmenetzanschlussAnträge möglich

Zuschuss 20 % für Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen, max. 9.000 € je EFH/Wohneinheit, max. 100.000 € je MFH. Alternativ zinsgünstiges IFB-Energiedarlehen für Einzelmaßnahmen. Bundesförderung ist vorrangig zu nutzen.

Hamburger Heizungsförderung – Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäude- und Wärmenetze in QuartierenDerzeit keine Anträge

Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel laut IFB für 2027 geplant.

Neu seit 29.07.2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG. Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen – Sie wählen weitgehend frei; neue Öl- und Gasheizungen brauchen allerdings ab 2029 steigende Bio-Anteile. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen. Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen sinken.

Kommunale Wärmeplanung

Der Senat hat im Juni 2026 den Hamburger Wärmeplan beschlossen (Bericht vom 16.06.2026). Ziel: klimaneutrale Wärme bis 2040. Rund 21.000 Gebäude sollen an Wärmenetze angeschlossen werden, rund 200.000 Gebäude brauchen dezentrale, fossilfreie Lösungen – vor allem Wärmepumpen (ca. 78 % aller Gebäude). Das interaktive Wärmeportal Hamburg zeigt gebäudegenau die empfohlene Versorgungsart: https://geoportal-hamburg.de/waermeportal-hamburg/. Der Plan ist rechtlich unverbindlich, es besteht keine Umstiegspflicht.

Bericht zum Wärmeplan: Im Zielszenario 2040 decken Wärmenetze rund 56 % des Wärmebedarfs (ca. 22 % der Gebäude); die übrigen rund 78 % der Gebäude werden dezentral, vor allem mit Wärmepumpen, versorgt. Acht von zehn Heizungen sind derzeit noch fossil.

Wärmepumpen-Anmeldungen bei Hamburger Energienetze stiegen von 487 (Jan.–Mai 2025) auf 1.214 (Jan.–Mai 2026).

Erdwärmesonden und -kollektoren benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W 12), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.

Netzbetreiber (Anmeldung)Hamburger Energienetze GmbH
Kostenlose BeratungHamburger Energielotsen
Netzentgelt § 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt
Mit Solarstrom kombinierenPhotovoltaik in Hamburg

So funktioniert es

1

Fragen beantworten

Dach, Verbrauch, Wünsche – in rund 30 Sekunden.

2

Fachpartner meldet sich

Ein geprüfter Fachbetrieb aus Ihrer Region klärt die Details mit Ihnen.

3

Bis zu 3 Angebote vergleichen

Kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe.

Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Hamburg

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe in Hamburg?

Über die Bundesförderung (KfW 458) bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Zusätzlich gibt es in Hamburg ein lokales Programm (siehe Reiter „Förderung“).

Muss ich jetzt eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Wie kalt wird es in Hamburg für die Auslegung?

Die Norm−Außentemperatur liegt in Hamburg je nach Stadtteil zwischen −10,5 und −8,2 °C. Darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.

Was kostet der Vergleich?

Nichts. Der Vergleich über SolarTarifVergleich ist kostenlos und unverbindlich.

Wärmepumpe in anderen Städten

Jetzt Wärmepumpen-Angebote für Hamburg vergleichen

Bis zu 3 Angebote geprüfter Fachbetriebe – kostenlos und unverbindlich.

Stand: Oktober 2026 · Quellen: KfW-Merkblatt 458 · Bundesregierung GModG · heiznorm.de · Verbraucherzentrale NRW Wärmepumpentarife · foerderdatenbank.de · co2online.de · ema-energiewelt.de · zfk.de · dokumente.hamburg.de · hamburg.de. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen ändern sich häufig – bitte vor Auftragsvergabe beim jeweiligen Träger prüfen.