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Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1, kältester Wert im Stadtgebiet · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.
Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach Einkommen; bei geringem Einkommen bis 80 % (max. 22.400 €). Bonus und Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.
30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % (bei geringem Einkommen 80 %) von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.
Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 9.000 € je Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit, max. 100.000 € je Mehrfamilienhaus; Mindestförderung 1.000 €. Antrag vor Vorhabenbeginn. Ausgeschlossen, wer bei der Bundesförderung (KfW/BEG) Klima-/Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhält. Kein Rechtsanspruch, nur im Rahmen der Haushaltsmittel.
Zuschuss 20 % für Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen, max. 9.000 € je EFH/Wohneinheit, max. 100.000 € je MFH. Alternativ zinsgünstiges IFB-Energiedarlehen für Einzelmaßnahmen. Bundesförderung ist vorrangig zu nutzen.
Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel laut IFB für 2027 geplant.
Der Senat hat im Juni 2026 den Hamburger Wärmeplan beschlossen (Bericht vom 16.06.2026). Ziel: klimaneutrale Wärme bis 2040. Rund 21.000 Gebäude sollen an Wärmenetze angeschlossen werden, rund 200.000 Gebäude brauchen dezentrale, fossilfreie Lösungen – vor allem Wärmepumpen (ca. 78 % aller Gebäude). Das interaktive Wärmeportal Hamburg zeigt gebäudegenau die empfohlene Versorgungsart: https://geoportal-hamburg.de/waermeportal-hamburg/. Der Plan ist rechtlich unverbindlich, es besteht keine Umstiegspflicht.
Bericht zum Wärmeplan: Im Zielszenario 2040 decken Wärmenetze rund 56 % des Wärmebedarfs (ca. 22 % der Gebäude); die übrigen rund 78 % der Gebäude werden dezentral, vor allem mit Wärmepumpen, versorgt. Acht von zehn Heizungen sind derzeit noch fossil.
Wärmepumpen-Anmeldungen bei Hamburger Energienetze stiegen von 487 (Jan.–Mai 2025) auf 1.214 (Jan.–Mai 2026).
Erdwärmesonden und -kollektoren benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W 12), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.
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Über die Bundesförderung (KfW 458) bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Zusätzlich gibt es in Hamburg ein lokales Programm (siehe Reiter „Förderung“).
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Die Norm−Außentemperatur liegt in Hamburg je nach Stadtteil zwischen −10,5 und −8,2 °C. Darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.
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