Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Solarpflicht, Förderung und Ertrag für Nordrhein-Westfalen auf einen Blick.
kWh pro kWp und Jahr · PVGIS (EU-Kommission), Süddach 35°, 14 % Systemverluste
8 kWp auf einem Süddach erzeugen in Düsseldorf rund 8.220 kWh im Jahr.
Vereinfachte Annahmen: Ertrag laut PVGIS, Strompreis 37,0 ct/kWh, Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh, ohne Anschaffungs- und Betriebskosten. Neue Anlagen erhalten bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung, ohne Smart Meter ist die Einspeisung auf 60 % begrenzt – die Einspeiseerlöse können daher etwas niedriger ausfallen. Ihr Angebot zeigt die echten Zahlen.
Ein offenes Landes-Zuschussprogramm für private Dach-Solaranlagen ist uns derzeit nicht bekannt. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb oder die Landesenergieagentur nach aktuellen Programmen.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung (12,22 ct bei Volleinspeisung), 20 Jahre garantiert. Sicher gilt das für Inbetriebnahme bis 31.12.2026 – was ab Januar 2027 gilt, entscheidet die EEG-Novelle.
Gestaffelte Pflicht nach § 42a BauO NRW und Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW): Neubau Nichtwohngebäude (Bauantrag ab 01.01.2024), Neubau Wohngebäude (ab 01.01.2025), Dachhauterneuerung kommunaler Gebäude (ab 01.07.2024) und aller übrigen Gebäude (Beginn ab 01.01.2026). Neubau mind. 30 % der Bruttodachfläche; Dacherneuerung 30 % der Nettodachfläche oder alternativ 3 kWp (bis 2 WE), 4 kWp (3–5 WE), 8 kWp (6–10 WE/Nichtwohn). Ausgenommen u. a. Gebäude bis 50 m² Nutzfläche; Stellplätze >35 an Nichtwohngebäuden: 30 % der geeigneten Fläche.
Dach, Verbrauch, Wünsche – in rund 30 Sekunden.
Ein geprüfter Fachbetrieb aus Ihrer Region klärt die Details mit Ihnen.
Kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe.
In Düsseldorf erzeugt 1 kWp laut PVGIS rund 1.028 kWh pro Jahr (Süddach, 35°). Ob es sich für Sie rechnet, hängt von Dach, Verbrauch und Angebotspreis ab – deshalb lohnt der Vergleich von bis zu 3 Angeboten.
Gestaffelte Pflicht nach § 42a BauO NRW und Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW): Neubau Nichtwohngebäude (Bauantrag ab 01.01.2024), Neubau Wohngebäude (ab 01.01.2025), Dachhauterneuerung kommunaler Gebäude (ab 01.07.2024) und aller übrigen Gebäude (Beginn ab 01.01.2026).
Die aktuellen Landesprogramme finden Sie oben im Reiter „Förderung“. Bundesweit gilt zusätzlich die Einspeisevergütung nach EEG.
Nichts. Der Vergleich über SolarTarifVergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Bis zu 3 Angebote geprüfter Fachbetriebe – kostenlos und unverbindlich.
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