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Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze & was sich 2027 ändert

Einspeisevergütung 2026: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung, 20 Jahre fest

Wer seine Photovoltaikanlage 2026 in Betrieb nimmt, bekommt für eingespeisten Strom 20 Jahre lang einen festen Satz. Für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch sind das seit 01.08.2026 genau 7,70 ct/kWh. Gleichzeitig berät der Bundestag über das EEG 2027, das die feste Vergütung für neue kleine Anlagen weitgehend abschaffen soll. Hier finden Sie alle aktuellen Sätze, Rechenbeispiele und den Stand der Reform – mit Quellen.

Kurz gesagt: Einspeisevergütung 2026

  • Bis 10 kWp, Teileinspeisung: 7,70 ct/kWh (Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026)
  • Bis 10 kWp, Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh
  • Dauer: 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme – der Satz bleibt fest
  • Ab 2027: Laut Gesetzentwurf keine feste 20-Jahre-Vergütung mehr für neue kleine Anlagen; noch nicht beschlossen
  • Wichtiger als die Vergütung: Selbst genutzter Solarstrom spart rund 37 ct/kWh – fast fünfmal so viel

Quellen: ADAC (09/2026), Bundesnetzagentur, Bundestag (09/2026), BDEW (08/2026) – Details unten. Stand: 21.10.2026.

Einspeisevergütung 2026: alle Sätze in der Tabelle

Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme. Für Anlagen, die zwischen 01.08.2026 und 31.12.2026 in Betrieb gehen, gelten diese Sätze (ADAC, 09/2026; ema, 10/2026):

Anlagenteil Teil­einspeisung Voll­einspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kWp 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh

Zum Vergleich die Sätze für Anlagen mit Inbetriebnahme von 01.02. bis 31.07.2026 (EnBW, 08/2026):

Anlagenteil Teil­einspeisung Voll­einspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
über 10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
über 40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Wer bereits eine Anlage betreibt, behält den Satz aus seinem Inbetriebnahmejahr – die Senkungen betreffen nur neue Anlagen.

Wie die Sätze gestaffelt sind

Die Grenzen gelten anteilig. Bei einer 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung werden 10 von 15 kWp mit 7,70 ct und 5 von 15 kWp mit 6,66 ct vergütet. Daraus ergibt sich ein Mischsatz von (10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 ≈ 7,35 ct/kWh für den gesamten eingespeisten Strom.

Warum die Sätze sinken

Seit 01.02.2024 sinkt die Vergütung für Neuanlagen jedes halbe Jahr um 1 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August (ADAC). Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Werte für „August 2026 bis Dezember 2026“ (Bundesnetzagentur). Sätze für Februar 2027 gibt es nicht, weil ab 2027 das neue EEG gelten soll (siehe unten).

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz – dafür gibt es einen höheren Satz. Für die meisten Eigenheime lohnt sich die Teileinspeisung, denn jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei 37,0 ct/kWh (BDEW, 08/2026) – fast fünfmal so viel wie die Vergütung.

Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn im Gebäude kaum Strom verbraucht wird, etwa auf einer Scheune oder einem Nebengebäude. Sie muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme gemeldet werden.

Rechenbeispiel: Was bringt eine 10-kWp-Anlage?

Annahmen: 10 kWp, 9.500 kWh Ertrag im Jahr, 30 % Eigenverbrauch, Inbetriebnahme bis 31.12.2026, Strompreis 37,0 ct/kWh.

Teil­einspeisung Voll­einspeisung
Selbst genutzt 2.850 kWh × 37,0 ct = 1.054,50 € –
Eingespeist 6.650 kWh × 7,70 ct = 512,05 € 9.500 kWh × 12,22 ct = 1.160,90 €
Vorteil pro Jahr 1.566,55 € 1.160,90 €

Eigene Berechnung. Die Einspeisevergütung allein bringt hier rund 512 € im Jahr, über 20 Jahre gut 10.000 €. Der größere Teil des Nutzens kommt aber aus dem Eigenverbrauch. Mit einem Stromspeicher, einem E-Auto oder einer Wärmepumpe lässt er sich deutlich steigern. Wie sich Kosten und Erträge über die Laufzeit rechnen, zeigt der Ratgeber Rendite einer Solaranlage berechnen; was die Anlage kostet, steht in Photovoltaik-Kosten 2026.

EEG 2027: Was die Reform von Katherina Reiche plant

Wichtig vorab: Die folgenden Punkte stammen aus einem Gesetzentwurf. Er ist noch nicht beschlossen und kann sich ändern.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bereits im Dezember 2025 angekündigt, die feste Vergütung für neue kleine Anlagen abschaffen zu wollen (ADAC, 12/2025). Am 29.07.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen (pv magazine, 07/2026). Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor (Bundestag, 09/2026). Geplant ist laut Entwurf und Fachpresse (ema, 10/2026):

  • Keine feste 20-Jahre-Vergütung mehr für neue kleine Anlagen.
  • Stattdessen eine befristete Abnahme durch den Netzbetreiber mit 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate – für Anlagen unter 50 kW (Inbetriebnahme 2027), unter 25 kW (2028) und unter 7 kW (2029/2030).
  • Danach Direktvermarktung; Anlagen unter 25 kW sollen bis zu 48 Monate einen Bonus von 1,5 ct/kWh erhalten.
  • Die Einspeisung kleiner Dachanlagen soll dauerhaft auf 50 % der Leistung begrenzt werden.
  • Inkrafttreten geplant zum 01.01.2027.

Zum Vergleich: Unsere 10-kWp-Beispielanlage käme damit auf 6.650 kWh × 5,2 ct = rund 346 € im Jahr – aber nur für drei Jahre statt 512 € für 20 Jahre. Das ist eine Modellrechnung nach dem Entwurf, kein geltendes Recht.

Wo steht das Gesetz? (Stand 21.10.2026)

Datum Schritt
29.07.2026 Kabinettsbeschluss
24.09.2026 1. Lesung im Bundestag (Bundestag)
02.10.2026 Bundesregierung weist Kritik des Bundesrats zurück, der die feste Vergütung für Dachanlagen bis 2032 erhalten will (pv magazine)
05.10.2026 Anhörung im Wirtschaftsausschuss (Bundestag)
voraussichtlich November 2026 2./3. Lesung (laut Branchenverband BEE 9.–13.11.), Bundesrat am 20.11.2026 – Termine nicht bestätigt (Solarserver, 10/2026)

Auch die Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Was gilt für bestehende Anlagen?

Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Laut Entwurf und Pressemitteilung sind Bestandsanlagen geschützt (ADAC; ema).

Inbetriebnahme bis 31.12.2026: Was zählt?

Entscheidend für den Satz ist nicht der Kauf oder die Bestellung, sondern die Inbetriebnahme. Nach § 3 Nr. 30 EEG ist das die erstmalige Inbetriebsetzung, nachdem die Anlage fest am vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem nötigen Zubehör zur Erzeugung von Wechselstrom installiert ist – also mit Wechselrichter (Netzbetreiber-Formular, EEG-Definition). Wer noch 2026 in Betrieb gehen will, sollte mit dem Fachbetrieb einen verbindlichen Termin vereinbaren und sich die Inbetriebnahme dokumentieren lassen. Lassen Sie sich aber nicht unter Zeitdruck zu einem schlechten Angebot drängen: Eine gut ausgelegte Anlage mit hohem Eigenverbrauch lohnt sich auch mit weniger Vergütung.

Solarspitzengesetz: negative Preise und 60-%-Grenze

Seit 25.02.2025 gelten für neue Anlagen zwei Einschränkungen (co2online, 05/2025):

  • Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen für Anlagen ab 2 kWp. Die ausgefallenen Zeiten werden an das Ende der 20 Jahre angehängt. Ohne intelligentes Messsystem greift die Regel erst ab Ende des Jahres, in dem es eingebaut wird (ista, 01/2026).
  • Höchstens 60 % der Leistung einspeisen, solange kein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut ist (Anlagen von 2 bis 100 kWp). Begrenzt wird die Leistung, nicht die Strommenge; die Einbußen liegen je nach Ausrichtung bei etwa 1 bis 9 %.

Ältere Anlagen können freiwillig in die neue Regel wechseln und erhalten dann 0,6 ct/kWh mehr. Ein Speicher hilft, Mittagsspitzen aufzufangen. Mehr zur Messtechnik: Smarte Stromzähler einfach erklärt.

So bekommen Sie die Vergütung

  • Wer zahlt: Ihr Netzbetreiber nimmt den Strom ab und zahlt die Vergütung (Verbraucherzentrale, 08/2026).
  • Marktstammdatenregister: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Sonst darf der Netzbetreiber die Zahlung zurückhalten (Verbraucherzentrale NRW, 07/2026).
  • Laufzeit: 20 Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Eine Anlage, die im Oktober 2026 in Betrieb geht, erhält die Vergütung also bis Ende 2046.

Steuern auf die Einspeisevergütung

Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (höchstens 100 kWp pro Person) sind von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Kauf und Installation von Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden kosten seit 01.01.2023 keine Umsatzsteuer (Nullsteuersatz). Ob Ihre Anlage darunter fällt, klären Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.

Nach 20 Jahren: Was passiert mit Ü20-Anlagen?

Nach dem Ende der Förderung zahlt der Netzbetreiber weiter – aber nur den Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten, ohne dass Sie etwas tun müssen. 2025 lag der Marktwert bei 4,51 ct/kWh; die Verbraucherzentrale rechnet grob mit 3 bis 8 ct/kWh (Verbraucherzentrale, 08/2026). Diese Regel gilt bis Ende 2032. Anlagen aus dem Jahr 2006 fallen am 31.12.2026 aus der Förderung. Für sie lohnt sich meist der Umbau auf Eigenverbrauch – oder ein Speicher.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme von 01.08. bis 31.12.2026 gibt es bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Der Teil über 10 bis 40 kWp erhält 6,66 bzw. 10,24 ct/kWh. Der Satz bleibt 20 Jahre fest.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Laut Gesetzentwurf zum EEG 2027 sollen neue kleine Anlagen keine feste 20-Jahre-Vergütung mehr bekommen, sondern höchstens 36 Monate 5,2 ct/kWh. Die Abstimmung im Bundestag wird für November 2026 erwartet.

Behalte ich meine Einspeisevergütung, wenn das Gesetz kommt?

Ja. Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihren Satz für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Laut Entwurf sind Bestandsanlagen geschützt.

Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch?

In vielen Fällen ja, weil der Eigenverbrauch den größten Teil des Nutzens bringt: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 37 ct, die Vergütung bringt 7,70 ct. Je höher der Eigenverbrauch – etwa mit Speicher, E-Auto oder Wärmepumpe –, desto weniger hängt die Rechnung an der Vergütung.

Wann muss meine Anlage in Betrieb gehen, um 7,70 ct zu bekommen?

Zwischen 01.08.2026 und 31.12.2026. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme mit fest installierten Modulen und Wechselrichter, nicht der Kaufvertrag.

Fazit

Die Einspeisevergütung liegt 2026 bei 7,70 ct/kWh für kleine Anlagen mit Eigenverbrauch – fest für 20 Jahre. Für Neuanlagen ab 2027 soll sie nach den Plänen der Bundesregierung weitgehend entfallen; beschlossen ist das noch nicht. Für die Wirtschaftlichkeit zählt vor allem der Eigenverbrauch. Lassen Sie sich mehrere Angebote mit realistischem Inbetriebnahmetermin machen: Photovoltaik-Angebote vergleichen oder Ersparnis berechnen – kostenlos und unverbindlich. Was mit dem Überschuss technisch passiert, erklärt der Ratgeber Was passiert mit überschüssigem Solarstrom?

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