Fördermöglichkeiten für Vermieter: Sanierung, Wärmepumpe und Photovoltaik
Fördermöglichkeiten für Vermieter können Investitionen in energieeffiziente Gebäude attraktiver machen. Wer ein Haus oder mehrere Wohnungen vermietet, kann je nach Maßnahme Zuschüsse oder Förderkredite nutzen.
Interessant sind vor allem energetische Sanierungen, moderne Heiztechnik und Photovoltaik.
Allerdings gelten nicht für jede Förderung dieselben Voraussetzungen.
Gerade bei vermieteten Immobilien ist wichtig, zwischen allgemeinen Förderungen für Eigentümer und Boni für selbstnutzende Eigentümer zu unterscheiden.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten Vermieter 2026 prüfen können.
Welche Fördermöglichkeiten für Vermieter gibt es 2026?
Die Förderung hängt stark vom geplanten Vorhaben ab.
Grundsätzlich kommen insbesondere folgende Bereiche infrage:
- Heizungsmodernisierung
- Wärmepumpe
- Gebäudehülle
- Fenster und Außentüren
- Anlagentechnik
- Heizungsoptimierung
- energetische Komplettsanierung
- Photovoltaik
- Batteriespeicher
- Fachplanung und Baubegleitung
Zusätzlich können regionale Förderprogramme interessant sein.
Deshalb lohnt sich immer eine individuelle Prüfung vor Beginn des Vorhabens.
Fördermöglichkeiten für Vermieter bei einer Wärmepumpe
Wer eine vermietete Immobilie besitzt und eine alte Heizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt, kann grundsätzlich von der Bundesförderung profitieren.
Für private Eigentümer von Wohngebäuden läuft die Heizungsförderung über die KfW.
Die Grundförderung beträgt aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das gilt grundsätzlich auch für Eigentümer eines vermieteten Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses.
Wichtig ist jedoch die Rechtsform.
Natürliche Personen nutzen bei Wohngebäuden grundsätzlich die KfW-Heizungsförderung 458. Ist beispielsweise eine GbR oder juristische Person als Eigentümer eingetragen, kommt grundsätzlich die Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude 459 zum Einsatz.
Förderung für Vermieter: Welche Wärmepumpen können profitieren?
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören zu den förderfähigen Heizsystemen.
Dabei müssen die jeweils geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Neben der Grundförderung kann bei bestimmten Wärmepumpen ein zusätzlicher Effizienzbonus relevant sein.
Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt von Gerät, Wärmequelle und aktuellen Förderbedingungen ab.
Deshalb sollte die konkrete Wärmepumpe bereits vor der Beauftragung auf Förderfähigkeit geprüft werden.
Fördermöglichkeiten für Vermieter: Welche Boni gelten?
Hier müssen Vermieter besonders aufmerksam sein.
Nicht jeder Bonus der Heizungsförderung gilt automatisch für eine vermietete Wohnung.
Die Grundförderung kann auch für vermietete Immobilien relevant sein.
Bestimmte Zusatzboni sind dagegen an die Selbstnutzung einer Wohneinheit gekoppelt.
Dazu gehören insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.
Wer ausschließlich vermietet und nicht selbst im geförderten Gebäude wohnt, sollte diese Boni daher nicht einfach in seine Finanzierung einrechnen.
Förderung für vermietete Mehrfamilienhäuser
Bei einem Mehrfamilienhaus richtet sich die Höhe der maximal berücksichtigungsfähigen Kosten unter anderem nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Die KfW verwendet dafür eine Staffelung.
Bei Anträgen nach den derzeit geltenden Bedingungen werden für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils bis zu 15.000 Euro hinzu.
Ab der siebten Wohneinheit werden jeweils bis zu 8.000 Euro berücksichtigt.
Wichtig: Diese Beträge sind keine direkten Zuschussbeträge.
Sie bilden die maximal berücksichtigten Kosten, auf deren Basis der Zuschuss berechnet wird.
Fördermöglichkeiten für Vermieter bei der Gebäudehülle
Nicht nur die Heizung kann gefördert werden.
Auch energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle können unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude fallen.
Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen an:
- Außenwänden
- Dachflächen
- Geschossdecken
- Fenstern
- Außentüren
Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Grundförderung nach der aktuellen BEG-Förderübersicht bei 15 Prozent.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Bonus im Zusammenhang mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, hinzukommen.
Förderung für Vermieter bei Fenstern und Dämmung
Neue Fenster oder eine bessere Dämmung können den Wärmebedarf eines Gebäudes reduzieren.
Das kann wiederum die Voraussetzungen für eine effiziente Wärmepumpe verbessern.
Deshalb lohnt es sich, Maßnahmen nicht isoliert zu betrachten.
Beispielsweise kann eine Kombination aus Dämmung, neuen Fenstern und moderner Heiztechnik langfristig sinnvoller sein als der alleinige Austausch der Heizung.
Vor größeren Sanierungen kann eine Energieberatung helfen, Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Fördermöglichkeiten für Vermieter mit individuellem Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann eine langfristige Strategie für die energetische Modernisierung eines Gebäudes darstellen.
Dabei wird untersucht, welche Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen.
Bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen kann ein vorhandener iSFP außerdem einen zusätzlichen Bonus ermöglichen.
Der aktuelle BEG-Fördersatz für Gebäudehülle und bestimmte Anlagentechnik liegt bei 15 Prozent Grundförderung.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen.
Förderung für Vermieter bei der Heizungsoptimierung
Nicht immer muss sofort eine komplette Heizung ersetzt werden.
Auch die Optimierung eines bestehenden Heizsystems kann interessant sein.
Je nach Förderbedingungen können beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz unterstützt werden.
Dazu können technische Einstellungen und Maßnahmen am Heizsystem gehören.
Gerade bei größeren Mietobjekten kann eine Optimierung helfen, unnötige Energieverluste zu reduzieren.
Welche Einzelmaßnahmen förderfähig sind, sollte vor Auftragserteilung anhand der aktuellen BAFA-Vorgaben geprüft werden.
Fördermöglichkeiten für Vermieter bei einer Komplettsanierung
Bei umfangreichen Sanierungsprojekten kann statt einzelner Maßnahmen eine Sanierung zum Effizienzhaus infrage kommen.
Hierfür bietet die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude, Kredit 261 an.
Dabei spielt das nach der Sanierung erreichte energetische Niveau des Gebäudes eine wichtige Rolle.
Auch Fachplanung und Baubegleitung können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Für Vermieter mit einem größeren Sanierungsvorhaben kann deshalb ein Vergleich zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung sinnvoll sein.
Fördermöglichkeiten für Vermieter mit Ergänzungskredit
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359.
Für Vermieter ist insbesondere Kredit 359 relevant.
Er kann von verschiedenen Investierenden genutzt werden, darunter natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, GbRs und Unternehmen.
Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für eine förderfähige BEG-Einzelmaßnahme.
Aktuell sind bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich.
Photovoltaik: Fördermöglichkeiten für Vermieter
Photovoltaik ist für Vermieter besonders interessant.
Auf Mehrfamilienhäusern stehen häufig große Dachflächen zur Verfügung.
Dort erzeugter Solarstrom kann beispielsweise ins öffentliche Netz eingespeist oder – je nach gewähltem Modell – innerhalb des Gebäudes genutzt beziehungsweise an Bewohner geliefert werden.
Eine klassische bundesweite Investitionsförderung in Form eines pauschalen Zuschusses für jede private PV-Anlage gibt es nicht.
Allerdings bestehen andere Förderinstrumente.
Dazu zählt beispielsweise der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard 270.
Fördermöglichkeiten für Vermieter mit KfW 270
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 kann unter anderem für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher eingesetzt werden.
Förderfähig sind dabei beispielsweise Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen sowie zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Das Programm steht unter anderem Unternehmen, Privatpersonen und Freiberuflern offen.
Bei Privatpersonen muss zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme eingespeist werden.
Die KfW ermöglicht aktuell eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und einen Kreditbetrag von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
Der Antrag muss über einen Finanzierungspartner gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.
Photovoltaik-Förderung für Vermieter durch Mieterstrom
Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann das Mieterstrommodell interessant sein.
Dabei wird Solarstrom in räumlicher Nähe zum Gebäude erzeugt und unter den gesetzlichen Voraussetzungen an Bewohner geliefert.
Für förderfähige Strommengen kann ein Mieterstromzuschlag nach dem EEG in Betracht kommen.
Interessant dabei:
Der Betreiber der Photovoltaikanlage muss nicht zwingend selbst der Vermieter oder Gebäudeeigentümer sein.
Damit sind auch Modelle möglich, bei denen ein externer Dienstleister die Anlage betreibt.
Fördermöglichkeiten für Vermieter durch gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Eine weitere Möglichkeit ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG.
Sie soll die Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Mehrparteiengebäudes vereinfachen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht einfach um eine zweite Form des Mieterstromzuschlags.
Die Bundesnetzagentur stellt ausdrücklich klar:
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann nicht gleichzeitig der EEG-Mieterstromzuschlag für diese Strommengen beansprucht werden.
Vermieter sollten deshalb vor der Umsetzung prüfen, welches Modell besser zum Gebäude passt.
Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Beide Konzepte ermöglichen die Nutzung von Solarstrom in Mehrparteiengebäuden.
Sie unterscheiden sich jedoch bei energiewirtschaftlichen Pflichten, Vertragsgestaltung und Förderung.
Deshalb sollten Eigentümer zunächst folgende Fragen klären:
- Wie viele Wohneinheiten gibt es?
- Wie groß kann die Photovoltaikanlage werden?
- Wer betreibt die Anlage?
- Wer übernimmt Abrechnung und Messkonzept?
- Soll der Vermieter selbst Stromlieferant werden?
- Soll ein externer Dienstleister eingebunden werden?
- Welches Modell passt zur Immobilie?
Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern kann professionelle Beratung sinnvoll sein.
Fördermöglichkeiten für Vermieter mit Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher kann zusammen mit einer Photovoltaikanlage eingesetzt werden.
Dadurch lässt sich Solarstrom zeitlich verschieben.
Der KfW-Kredit 270 umfasst grundsätzlich auch Batteriespeicher sowie bestimmte Mess- und Steuerungssysteme.
Ob sich ein Speicher bei einem Mietobjekt wirtschaftlich lohnt, hängt jedoch stark vom Energiekonzept ab.
Relevant sind beispielsweise Verbrauchsprofile, PV-Leistung, Mieterstrommodell und Speichergröße.
Förderung für Vermieter bei Photovoltaik und Wärmepumpe
Besonders interessant kann die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe sein.
Die Wärmepumpe benötigt elektrische Energie.
Ein Teil davon kann während geeigneter Zeiten von der Photovoltaikanlage bereitgestellt werden.
Bei Mehrfamilienhäusern sollte das Energiesystem jedoch sorgfältig geplant werden.
Dabei spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:
- Wärmebedarf
- PV-Leistung
- Stromverbrauch
- Wärmepumpenleistung
- Warmwasserbereitung
- Batteriespeicher
- Energiemanagement
- Messkonzept
Förderprogramme für Photovoltaik und Wärmepumpe müssen dabei getrennt betrachtet werden.
Fördermöglichkeiten für Vermieter und Energieberatung
Vor einer größeren Investition kann eine professionelle Energieberatung sinnvoll sein.
Besonders bei älteren Mehrfamilienhäusern hängen viele Maßnahmen voneinander ab.
Eine neue Wärmepumpe kann beispielsweise effizienter arbeiten, wenn zuvor Wärmeverluste reduziert und die Heizflächen optimiert wurden.
Ein Energieeffizienz-Experte kann außerdem bei verschiedenen BEG-Förderungen erforderlich sein.
Bei BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und bestimmter Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgesehen.
Fördermöglichkeiten für Vermieter: Antrag vor Maßnahmenbeginn prüfen
Dieser Punkt ist besonders wichtig.
Förderungen müssen häufig vor Beginn des Vorhabens beantragt beziehungsweise vorbereitet werden.
Wer zu früh einen Auftrag auslöst oder mit Arbeiten beginnt, kann unter Umständen die Förderfähigkeit gefährden.
Beim KfW-Programm 270 muss der Förderkredit beispielsweise vor Vorhabenbeginn über den Finanzierungspartner beantragt werden.
Auch bei anderen Förderprogrammen gelten eigene Fristen und Abläufe.
Deshalb gilt:
Erst Förderung prüfen, dann Auftrag und Maßnahmenbeginn entsprechend den Programmbedingungen planen.
Regionale Fördermöglichkeiten für Vermieter prüfen
Neben bundesweiten Programmen können Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme anbieten.
Diese können beispielsweise betreffen:
- Photovoltaik
- Batteriespeicher
- Dachbegrünung
- energetische Sanierung
- Ladeinfrastruktur
- Energieberatung
Die Verfügbarkeit unterscheidet sich regional und kann sich kurzfristig ändern.
Vermieter sollten deshalb zusätzlich prüfen, welche Programme am Standort der Immobilie verfügbar sind.
Fördermöglichkeiten für Vermieter richtig kombinieren
Mehrere Förderinstrumente können teilweise miteinander kombiniert werden.
Allerdings gelten dabei Fördergrenzen und Kombinationsregeln.
Deshalb sollten Eigentümer nicht einfach mehrere Zuschüsse unabhängig voneinander kalkulieren.
Vor der Antragstellung sollte geklärt werden:
- Welche Maßnahme wird gefördert?
- Welches Programm ist zuständig?
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Welche Kombinationen sind erlaubt?
- Wann muss der Antrag gestellt werden?
- Wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt?
Eine saubere Förderplanung kann später viel Aufwand vermeiden.
Fördermöglichkeiten für Vermieter: 7 Schritte zur Planung
1. Gebäude analysieren
Prüfen Sie den energetischen Zustand der Immobilie.
2. Maßnahmen festlegen
Entscheiden Sie, ob Heizung, Gebäudehülle, Photovoltaik oder mehrere Bereiche modernisiert werden sollen.
3. Fördermöglichkeiten prüfen
Vergleichen Sie KfW-, BAFA- und regionale Programme.
4. Energieberatung einbeziehen
Bei größeren Sanierungen kann eine professionelle Planung sinnvoll oder erforderlich sein.
5. Angebote vergleichen
Holen Sie mehrere Angebote mit vergleichbarem Leistungsumfang ein.
6. Förderung rechtzeitig beantragen
Prüfen Sie unbedingt die jeweiligen Vorgaben zum Vorhabenbeginn.
7. Erst danach umsetzen
Beginnen Sie die Maßnahme entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms.
Fördermöglichkeiten für Vermieter und Photovoltaik-Angebote vergleichen
Wer eine Photovoltaikanlage auf einem Mietobjekt installieren möchte, sollte mehrere Angebote vergleichen.
Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamtpreis.
Vergleichen Sie ebenfalls:
- Anlagenleistung
- Anzahl und Leistung der Module
- Wechselrichter
- Batteriespeicher
- Montagesystem
- Energiemanagement
- Garantien
- Installation
- Messkonzept
- Erweiterbarkeit
Bei einem Mehrfamilienhaus sollte zusätzlich früh geklärt werden, wie der erzeugte Strom genutzt werden soll.
Über Solartarifvergleich können Sie sich einen ersten Überblick über passende Photovoltaik-Angebote verschaffen.
Interne Links
Photovoltaik-Angebote 2026 vergleichen:
https://solartarifvergleich.com/photovoltaik-angebote-2026/
Solartarifvergleich – Photovoltaik und Energielösungen:
https://solartarifvergleich.com/
Externe Links
KfW – aktuelle Heizungsförderung:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
FAQ: Fördermöglichkeiten für Vermieter
Welche Fördermöglichkeiten für Vermieter gibt es?
Vermieter können je nach Vorhaben Förderungen für Heizungsmodernisierung, Wärmepumpen, Gebäudehülle, energetische Sanierung sowie Förderkredite für Photovoltaik und Batteriespeicher prüfen. Zusätzlich können regionale Programme bestehen.
Können Vermieter eine Wärmepumpen-Förderung bekommen?
Ja. Auch Eigentümer vermieteter Wohngebäude können grundsätzlich von der Heizungsförderung profitieren. Bei privaten Eigentümern ist insbesondere die Grundförderung relevant. Bestimmte zusätzliche Boni setzen dagegen eine selbstgenutzte Wohneinheit voraus.
Wie hoch ist die Grundförderung für eine neue Heizung?
Nach den aktuell geltenden KfW-Bedingungen beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bekommen Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist an eine selbstgenutzte Wohneinheit und weitere Voraussetzungen gekoppelt. Ein Vermieter, der die betreffende Wohneinheit ausschließlich vermietet, kann diesen Bonus für diese Wohnung daher nicht einfach beanspruchen.
Können Vermieter eine Förderung für Dämmung erhalten?
Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können über die BEG unterstützt werden. Dazu können unter anderem Dämmmaßnahmen sowie bestimmte Fenster- und Türmaßnahmen gehören.
Gibt es Fördermöglichkeiten für Vermieter bei Photovoltaik?
Ja. Beispielsweise kann der KfW-Kredit 270 für förderfähige Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher genutzt werden. Bei Mehrfamilienhäusern kann außerdem das Mieterstrommodell interessant sein.
Was ist der Mieterstromzuschlag?
Der Mieterstromzuschlag ist eine EEG-Förderung für bestimmte Solarstrommengen, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit einem Gebäude an Letztverbraucher geliefert werden.
Ist Mieterstrom dasselbe wie gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Modelle. Bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG kann für die entsprechenden Strommengen kein Mieterstromzuschlag beansprucht werden.
Können Vermieter einen KfW-Ergänzungskredit erhalten?
Ja. Der Ergänzungskredit 359 kann unter anderem für förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden genutzt werden, wenn bereits eine entsprechende Zuschusszusage von KfW oder BAFA vorliegt.
Muss die Förderung vor der Sanierung beantragt werden?
Bei vielen Förderprogrammen müssen bestimmte Schritte vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Deshalb sollten Vermieter die konkreten Förderbedingungen unbedingt vor Auftragserteilung beziehungsweise Maßnahmenbeginn prüfen.
Fazit: Fördermöglichkeiten für Vermieter gezielt nutzen
Fördermöglichkeiten für Vermieter können die energetische Modernisierung eines Mietobjekts finanziell unterstützen.
Besonders interessant sind Programme für Wärmepumpen, Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und umfassende energetische Sanierungen.
Auch Photovoltaik kann für Vermieter attraktiv sein.
Neben dem KfW-Förderkredit 270 können bei Mehrfamilienhäusern Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessante Modelle darstellen.
Allerdings gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen vermieteten und selbstgenutzten Wohneinheiten. Nicht jeder Bonus steht für eine ausschließlich vermietete Immobilie zur Verfügung.
Wer Fördermöglichkeiten für Vermieter optimal nutzen möchte, sollte deshalb zuerst das Gebäude und die geplanten Maßnahmen analysieren.
Danach können Förderprogramme und Angebote miteinander verglichen werden.
So entsteht ein langfristiges Energiekonzept, das Förderung, Energieeffizienz und moderne Technik sinnvoll miteinander verbindet.


