Die E-Auto Förderung 2026 bringt privaten Käufern und Leasingnehmern einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Anders als der frühere Umweltbonus hängt die Höhe vom Einkommen und von der Zahl der Kinder ab. Gefördert werden Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Der Antrag läuft online beim BAFA. Hier sehen Sie auf einen Blick, wie viel Ihr Haushalt bekommt, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie mit einer Wallbox und Solarstrom zusätzlich beim Laden sparen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss: 3.000 bis 6.000 € für reine Elektroautos, 1.500 bis 4.500 € für Plug-in-Hybride und Range-Extender.
- Einkommensgrenze: 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, plus 5.000 € je Kind unter 18 (höchstens 90.000 €).
- Fahrzeug: Neuwagen, gekauft oder geleast, Erstzulassung ab 01.01.2026 in Deutschland. Keine Gebrauchten, keine Tageszulassungen.
- Antrag: erst nach der Zulassung, spätestens 12 Monate danach, online über die Förderzentrale Deutschland.
- Pflicht: Das Auto muss 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben.
Was ist die E-Auto-Förderung 2026?
Die neue Förderung ist ein Zuschuss des Bundes für private Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026. Zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge gestellt werden, und zwar rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Laut Bundesumweltministerium stehen dafür 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, verteilt auf die Jahre 2026 bis 2029. Das Ministerium rechnet mit rund 800.000 geförderten Fahrzeugen. Am 2. Oktober 2026 meldete das BAFA die 100.000. Bewilligung.
Wie hoch ist die Förderung? Die Bausteine
Der Zuschuss setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen. Alle Beträge gelten pro Fahrzeug.
| Baustein | Elektroauto (BEV) | Plug-in-Hybrid / Range-Extender |
|---|---|---|
| Basisförderung | 3.000 € | 1.500 € |
| Einkommen unter 60.000 € | + 1.000 € | + 1.000 € |
| Einkommen unter 45.000 € | weitere + 1.000 € | weitere + 1.000 € |
| Kinderbonus (je Kind unter 18, max. 2) | + 500 € | + 500 € |
| Höchstbetrag | 6.000 € | 4.500 € |
Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten zusätzlich bestimmte CO2-Anforderungen. Sie müssen außerdem bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Für die Zeit danach prüft die Bundesregierung eine Förderung auf Basis realer CO2-Emissionen.
Förder-Matrix: So viel bekommt Ihr Haushalt
Die Grafik zeigt alle Kombinationen für ein reines Elektroauto. Suchen Sie die Zeile mit Ihrem Haushaltseinkommen und die Spalte mit der Zahl Ihrer Kinder.

Welches Einkommen zählt?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) des ganzen Haushalts, also auch das von Ehe- oder Lebenspartnern. Das BAFA bildet den Durchschnitt aus zwei aufeinanderfolgenden Einkommensteuerbescheiden. Die geprüften Jahre dürfen höchstens drei Jahre vor dem Antrag liegen. Das zvE steht in Ihrem Steuerbescheid und ist meist deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen.
Einkommen erwerbstätiger Kinder im Haushalt zählt nicht mit. Steigt Ihr Einkommen später, etwa während der Haltedauer, hat das keine Folgen für die Förderung.
Rechenbeispiel Familie
Familie Weber hat zwei Kinder (8 und 12 Jahre). Das zu versteuernde Haushaltseinkommen lag in den letzten beiden Bescheiden bei 52.000 € und 56.000 €, im Schnitt also bei 54.000 €. Sie kauft im Februar 2026 ein neues Elektroauto.
- Basisförderung: 3.000 €
- Einkommen unter 60.000 €: + 1.000 €
- Zwei Kinder: + 1.000 €
- Zuschuss: 5.000 €
Weil die Grenze für Familien mit zwei Kindern bei 90.000 € liegt, wäre die Familie auch mit 85.000 € zvE noch förderberechtigt, dann mit 4.000 €.
Voraussetzungen im Überblick
- Wer: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die als Halter in der Zulassungsbescheinigung stehen.
- Welche Autos: Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw), batterieelektrisch, mit Brennstoffzelle, Plug-in-Hybrid oder Range-Extender.
- Kauf oder Leasing: beides ist förderfähig. Läuft der Leasingvertrag kürzer als 36 Monate, ist die Haltedauer nicht erfüllt und es droht eine Rückforderung.
- Nicht gefördert: Gebrauchtwagen, Vorführwagen, Tages- und Werkszulassungen.
- Haltedauer: 36 Monate ununterbrochen auf Sie zugelassen. Verkaufen Sie früher, müssen Sie das dem BAFA melden. Dann droht eine teilweise oder vollständige Rückforderung.
- Pro Haushalt: höchstens zwei Anträge, je antragstellender Person ein Fahrzeug.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
- Auto kaufen oder leasen und zulassen. Vor der Zulassung ist kein Antrag möglich. Für die Frist zählt das Zulassungsdatum, nicht der Kaufvertrag.
- Zugang einrichten. Sie brauchen ein BundID-Konto, registriert mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Eine einfache Anmeldung mit Benutzername und Passwort reicht nicht.
- Unterlagen als PDF vorbereiten (max. 5 MB je Datei): zwei aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen, und bei Kindern eine Kindergeldbescheinigung, einen Kindergeldbescheid mit Aktualitätserklärung oder eine erweiterte Meldebescheinigung, jeweils mit Geburtsdatum.
- Antrag online stellen über die Förderzentrale Deutschland, spätestens 12 Monate nach der Zulassung. Auch ein Bevollmächtigter oder das Autohaus darf den Antrag stellen. Das Geld geht aber immer auf das Konto des Halters.
- Bescheid abwarten. Laut BAFA wird der Zuschuss wenige Wochen nach dem Zuwendungsbescheid ausgezahlt.
Achtung: Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide oder ELSTER-Bescheiddaten akzeptiert das BAFA nicht als Einkommensnachweis. Wer keine Steuererklärung abgibt, sollte das früh klären.
THG-Quote: jedes Jahr zusätzlich Geld
Unabhängig vom BAFA-Zuschuss können Halter eines reinen Elektroautos jedes Jahr ihre eingesparten CO2-Mengen verkaufen. Diese sogenannte THG-Prämie ist keine staatliche Förderung, sondern ein Erlös aus dem Quotenhandel mit Mineralölunternehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Marktpreis und schwankt deshalb von Jahr zu Jahr.
Im Mai 2026 hat der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote gebilligt. Die Quote liegt 2026 bei 12 % und soll bis 2040 schrittweise auf 65 % steigen. Vergleichen Sie vor dem Verkauf mehrere Anbieter und achten Sie auf die Fristen für das laufende Jahr.
Laden zu Hause: Wo die eigentliche Ersparnis liegt
Der Zuschuss kommt einmal. Die Ladekosten fallen jedes Jahr an. Wer zu Hause mit einer Wallbox lädt und dabei eigenen Solarstrom nutzt, spart auf Dauer oft mehr als die Kaufprämie wert ist.

Rechenbeispiel Ladekosten
| Annahme / Ergebnis | Wert |
|---|---|
| Fahrleistung pro Jahr | 15.000 km |
| Verbrauch (Annahme) | 18 kWh/100 km = 2.700 kWh |
| Nur Netzstrom (37,3 ct/kWh) | 1.007 € |
| 50 % Solarstrom: 1.350 kWh × 37,3 ct + 1.350 kWh × 7,70 ct | 608 € |
| Ersparnis pro Jahr | rund 400 € |
Den selbst genutzten Solarstrom haben wir mit der entgangenen Einspeisevergütung bewertet. Für neue Dachanlagen bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung sind das bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2026 7,70 ct/kWh. Der Haushaltsstrompreis von 37,3 ct/kWh stammt aus der BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026. Ladeverluste sind nicht berücksichtigt.
Was eine Wallbox mit Installation kostet, lesen Sie in unserem Beitrag Wallbox Kosten 2026. Welche Zuschüsse Länder und Kommunen für die Ladestation zahlen, finden Sie unter Wallbox-Förderung 2026 nach Bundesland. Wird die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet, gibt es reduzierte Netzentgelte. Die drei Module erklären wir im Artikel zu § 14a EnWG. Wie viel eine einzelne Ladung mit Sonnenstrom kostet, zeigt dieser Beitrag.
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Häufige Fragen
Gibt es die E-Auto-Förderung 2026 auch für Gebrauchtwagen?
Nein. Gefördert werden nur Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Vorführwagen und Tageszulassungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Kann ich die Förderung rückwirkend beantragen?
Ja. Wurde Ihr Auto zwischen dem 1. Januar 2026 und dem Portalstart am 19. Mai 2026 zugelassen, können Sie den Antrag nachholen. Er muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung gestellt sein.
Wird ein geleastes E-Auto gefördert?
Ja, Leasing ist förderfähig. Sie müssen als Halter eingetragen sein, und das Auto muss 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben. Läuft der Leasingvertrag kürzer, ist die Haltedauer nicht erfüllt und es droht eine Rückforderung.
Wird die Wallbox mit gefördert?
Nein. Der BAFA-Zuschuss gilt nur für das Fahrzeug. Für Wallboxen gibt es teils Programme von Ländern, Kommunen oder Stadtwerken. Eine Übersicht finden Sie in unserem Beitrag zur Wallbox-Förderung.
Kann ich BAFA-Förderung und THG-Prämie kombinieren?
Die THG-Prämie ist ein Erlös aus dem Quotenhandel und keine staatliche Förderung. Halter eines reinen Elektroautos können sie zusätzlich jedes Jahr beantragen. Ausgeschlossen ist laut BAFA nur eine weitere vergleichbare staatliche Förderung für dasselbe Fahrzeug.
Wie lange gibt es die Förderung noch?
Das Bundesumweltministerium nennt ein Budget von 3 Milliarden Euro für 2026 bis 2029. Ein festes Enddatum für Elektroautos nennt das BAFA nicht. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gilt die Förderung nur bei Zulassung bis 30. Juni 2027.
Quellen: BAFA, E-Auto-Förderung 2026: Fördervoraussetzungen und Häufige Fragen (Richtlinie vom 19.05.2026, abgerufen 04.11.2026); BAFA-Kurzmeldung „100.000 E-Auto-Förderungen bewilligt“ (05.10.2026); BMUKN, Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung (Stand 20.05.2026); electrive.net, „Bundesrat gibt grünes Licht für E-Auto-Förderung“ (11.05.2026); BDEW-Strompreisanalyse (10/2026); Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze (abgerufen 04.11.2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung.


