§ 14a EnWG sorgt dafür, dass Sie für eine neue Wärmepumpe, Wallbox oder einen Stromspeicher weniger Netzentgelt zahlen – im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung bei drohender Überlastung kurzzeitig drosseln. Welches der drei Module Ihnen am meisten bringt, hängt vor allem von Ihrem Verbrauch ab. Hier sehen Sie, wie die Module funktionieren, was sie 2026 konkret bringen und wie Sie richtig wählen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wen es betrifft: Wärmepumpen, private Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen über 4,2 kW, die seit 01.01.2024 in Betrieb gehen. Auch gedrosselt bleiben mindestens 4,2 kW.
- Modul 1: pauschaler Rabatt pro Jahr, je nach Netzgebiet rund 106 bis 210 € (Verbraucherzentrale, Stand 2024). Gilt automatisch, wenn Sie nichts wählen.
- Modul 2: 60 % weniger Netzentgelt-Arbeitspreis – braucht einen eigenen Zähler und lohnt sich meist erst ab rund 4.000 kWh im Jahr.
- Modul 3: zeitvariables Netzentgelt seit April 2025, nur zusammen mit Modul 1 und nur mit Smart Meter.
- Neu 2026: Die Bundesnetzagentur hat zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht, weil sie Modul 3 nicht ausreichend umsetzen.
Quellen: Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale (18.05.2026 und 10.08.2026), Preisblatt Netze ODR 2026 – Details unten. Stand 28.10.2026, alle Angaben ohne Gewähr.
Was regelt § 14a EnWG?
Immer mehr Wärmepumpen und E-Autos hängen am selben Ortsnetz. Damit es nicht überlastet wird, dürfen Netzbetreiber diese Geräte seit dem 1. Januar 2024 im Ausnahmefall „dimmen“ – also die Leistung vorübergehend reduzieren. Abschalten ist nicht erlaubt: Mindestens 4,2 kW stehen immer zur Verfügung (Bundesnetzagentur). Das reicht, um weiter zu heizen und ein E-Auto langsamer zu laden.
Dafür gibt es zwei Vorteile: Der Netzbetreiber darf den Anschluss Ihrer Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr mit Verweis auf ein überlastetes Netz ablehnen, und Sie zahlen weniger Netzentgelt. Laut Verbraucherzentrale ist das Dimmen derzeit noch nicht notwendig und technisch oft noch gar nicht möglich.
Welche Geräte betroffen sind
| Gerät | § 14a gilt, wenn … |
|---|---|
| Wärmepumpe (inkl. Heizstab) | über 4,2 kW und Inbetriebnahme ab 01.01.2024; mehrere Wärmepumpen desselben Betreibers werden zusammengerechnet |
| Wallbox (privat) | über 4,2 kW – also praktisch jede 11-kW-Wallbox; öffentliche Ladepunkte sind ausgenommen |
| Stromspeicher | für den Strombezug aus dem Netz über 4,2 kW |
| Klimaanlage | über 4,2 kW (mehrere Klimaanlagen desselben Betreibers zusammen) |
| Nicht betroffen | normaler Haushaltsstrom, Nachtspeicherheizungen und die Einspeisung Ihrer Photovoltaikanlage |
Die drei Module im Vergleich
Für die Netzentgelt-Ermäßigung gibt es drei Module. Sie wählen bei der Anmeldung beim Netzbetreiber oder beim Abschluss des Stromvertrags. Wählen Sie nichts, rechnet der Netzbetreiber automatisch Modul 1 ab (Bundesnetzagentur, FAQ).
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 | |
|---|---|---|---|
| Prinzip | feste Gutschrift pro Jahr | Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 % | drei Preisstufen nach Uhrzeit |
| Höhe | rund 106–210 € im Jahr, im Schnitt ca. 150 € brutto (Stand 2024) | −60 % je kWh des Geräts | abhängig von Uhrzeit und Netzgebiet |
| Zähler | kein zusätzlicher Zähler | eigener Zähler für das Gerät | intelligentes Messsystem (Smart Meter) |
| Kombinierbar | mit Modul 3 | nicht mit Modul 3 | nur mit Modul 1 |
| Passt zu | geringem Verbrauch, z. B. E-Auto | Wärmepumpe ab ca. 4.000 kWh | flexiblem Verbrauch, v. a. E-Auto |
Quellen: Verbraucherzentrale, Wärmepumpenstrom (Stand 18.05.2026); Bundesnetzagentur, FAQ § 14a.
Modul 1: die Pauschale ohne Umbau
Modul 1 ist die einfache Lösung: Sie behalten Ihren Zähler, und der Netzbetreiber schreibt Ihnen jedes Jahr einen festen Betrag gut. Die Höhe legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Die Verbraucherzentrale nennt im Schnitt rund 150 € brutto pro Jahr. Die Pauschale gilt je Marktlokation, also je Zählpunkt – mehrere Geräte am selben Zähler bringen nicht mehrfach Geld.
Modul 2: 60 % Rabatt mit eigenem Zähler
Bei Modul 2 wird der Strom des Geräts separat gemessen. Auf diesen Verbrauch zahlen Sie nur 40 % des üblichen Netzentgelt-Arbeitspreises, und auf dem Extrazähler fällt kein Netzentgelt-Grundpreis an. Wichtig: Gemeint ist das Netzentgelt, nicht Ihr kompletter Strompreis. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Sinkt das Netzentgelt von 10 auf 4 ct/kWh, spart eine Wärmepumpe mit 6.000 kWh rund 360 € im Jahr.
Modul 3: günstiger Strom zu bestimmten Zeiten
Modul 3 gibt es seit dem 1. April 2025 und nur als Zusatz zu Modul 1. Der Netzbetreiber legt jedes Jahr Zeitfenster mit Hoch-, Standard- und Niedrigtarif fest. Oft ist es nachts günstig – aber nicht überall. Ein Beispiel: Bei Netze ODR gilt 2026 der Niedrigtarif im Sommerhalbjahr von 11 bis 17 Uhr, im Winterhalbjahr durchgehend der Standardtarif. Ohne eigenen Zähler gilt Modul 3 für Ihren gesamten Haushaltsstrom. Ideal ist das für ein E-Auto, das lange steht. Wie flexible Tarife mit Solarstrom zusammenspielen, lesen Sie im Beitrag Dynamische Stromtarife und Photovoltaik.

Rechenbeispiel: Modul 1 oder Modul 2?
Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein echtes Preisblatt. Wir rechnen mit den Netzentgelten 2026 der Netze ODR (Ostwürttemberg), netto ohne Umsatzsteuer: Modul 1 bringt dort eine Gutschrift von 111,25 € im Jahr. Der Netzentgelt-Arbeitspreis liegt bei 5,87 ct/kWh und sinkt in Modul 2 auf 2,35 ct/kWh – also 3,52 ct weniger je kWh.
| Haushalt | Verbrauch Gerät | Modul 1 | Modul 2 | Besser |
|---|---|---|---|---|
| E-Auto an der Wallbox | 2.000 kWh | 111,25 € | 70,40 € | Modul 1 |
| Wärmepumpe, Neubau | 4.000 kWh | 111,25 € | 140,80 € | knapp, Zählerkosten prüfen |
| Wärmepumpe, Altbau | 7.000 kWh | 111,25 € | 246,40 € | Modul 2 |
Rein rechnerisch liegt die Grenze hier bei rund 3.160 kWh (111,25 € ÷ 3,52 ct). Weil der zweite Zähler aber eigene Kosten für den Messstellenbetrieb verursacht – für eine moderne Messeinrichtung bis zu 25 € brutto (rund 21 € netto) im Jahr – verschiebt sie sich auf rund 3.760 kWh. Das deckt sich mit der Faustregel der Verbraucherzentrale: Modul 2 lohnt sich meist ab etwa 4.000 kWh. Muss für den zweiten Zähler der Zählerschrank umgebaut werden, kann das laut Verbraucherzentrale mehrere tausend Euro kosten – dann rechnet sich Modul 2 erst nach vielen Jahren.

Ihre eigenen Werte finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers (Suchbegriff „Netzentgelte Strom 2026“ plus Name des Netzbetreibers). Was eine Wärmepumpe insgesamt im Betrieb kostet, steht im Beitrag Wärmepumpe Kosten 2026.
Was Smart Meter und Steuerbox kosten
Damit der Netzbetreiber dimmen kann, braucht es Mess- und Steuertechnik. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt (Verbraucherzentrale, Stand 10.08.2026):
- Intelligentes Messsystem bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung: höchstens 50 € brutto im Jahr.
- Steuereinrichtung (Steuerbox): zusätzlich 50 € brutto im Jahr.
- Moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsmodul: höchstens 25 € brutto im Jahr.
Mehr zu Pflichten und Nutzen der neuen Zähler: Smarte Stromzähler einfach erklärt.
Altanlagen: was für Geräte vor 2024 gilt
- Mit Steuerungsvereinbarung (z. B. Wärmepumpentarif mit Sperrzeiten): Die alten Regeln gelten bis 31.12.2028, ab 2029 die neuen.
- Ohne Steuerungsvereinbarung: dauerhaft ausgenommen.
- Ein freiwilliger Wechsel ist in beiden Fällen möglich – laut Verbraucherzentrale aber ohne Weg zurück.
- Wer die Wärmepumpe austauscht – auch gegen dasselbe Modell –, verliert den Bestandsschutz.
In 4 Schritten zum günstigeren Netzentgelt
- Gerät anmelden: In der Regel meldet Ihr Installateur Wärmepumpe oder Wallbox beim Netzbetreiber an. Wie das bei der Wallbox abläuft: Wallbox Kosten 2026.
- Verbrauch schätzen: Unter etwa 4.000 kWh im Jahr ist Modul 1 meist die bessere Wahl, darüber Modul 2.
- Modul wählen und mitteilen: Die Verbraucherzentrale rät, die Wahl sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Stromlieferanten mitzuteilen.
- Rechnung prüfen: Die Ermäßigung läuft über Ihren Stromlieferanten, der das Modul auf der Rechnung ausweisen muss. Fragen Sie vor Vertragsschluss, ob er die Ermäßigung voll weitergibt.
Wechseln können Sie laut Verbraucherzentrale einmal im Jahr, aber nicht rückwirkend. Wechselt der Betreiber, etwa nach einem Hausverkauf, fallen Modul 2 und 3 weg, und es gilt wieder Modul 1.
Aktuell: Netzbetreiber unter Druck
Nicht jeder Netzbetreiber hat die Regeln bisher sauber umgesetzt. Am 28.05.2026 hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht – vor allem, weil sie das zeitvariable Netzentgelt (Modul 3) nicht oder nur unzureichend anbieten. Sie sollten die Mängel bis 30.09.2026 beheben, sonst wird das Zwangsgeld festgesetzt; weitere Verfahren sollen folgen (Bundesnetzagentur, 28.05.2026). Auslöser waren Beschwerden von Marktteilnehmern und Verbrauchern.
Längerfristig plant die Bundesnetzagentur eine Reform der Netzentgelte (AgNes), die ab 2029 gelten soll. Nach dem Zwischenstand von Ende Mai 2026 sollen die Sonderentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen dabei erhalten bleiben (Rödl & Partner, 10.06.2026).
Häufige Fragen
Muss ich meine Wärmepumpe nach § 14a EnWG anmelden?
Ja. Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gehen, müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden und steuerbar sein. Die Anmeldung übernimmt meist der Installateur.
Wird meine Wärmepumpe dann einfach abgeschaltet?
Nein. Der Netzbetreiber darf die Leistung nur bei drohender Netzüberlastung reduzieren, nie unter 4,2 kW. Ein komplettes Abschalten ist nicht erlaubt.
Welches Modul ist für die Wallbox am besten?
Für ein E-Auto mit 2.000 bis 3.000 kWh im Jahr meist Modul 1, weil die Pauschale höher ist als die Ersparnis über Modul 2. Mit Smart Meter kann Modul 3 zusätzlich lohnen, wenn Sie in günstigen Zeitfenstern laden.
Bekomme ich die Pauschale doppelt, wenn ich Wärmepumpe und Wallbox habe?
Nein. Die Pauschale aus Modul 1 gilt je Marktlokation, also je Zählpunkt – nicht je Gerät.
Gilt § 14a auch für meine Photovoltaikanlage?
Die Einspeisung der PV-Anlage ist nicht betroffen. Ein Stromspeicher fällt aber für den Strombezug aus dem Netz unter § 14a, wenn er mehr als 4,2 kW bezieht.
Wärmepumpe oder Wallbox geplant?
Unsere Fachpartner beraten Sie zu Gerät, Zähler und dem passenden § 14a-Modul und erstellen Ihnen bis zu 3 Angebote – kostenlos und unverbindlich über SolarTarifVergleich.
Jetzt Ersparnis berechnen oder anrufen: +49 89 143 671 99
Quellen (Stand 28.10.2026): Bundesnetzagentur, § 14a EnWG – Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und FAQ (abgerufen 28.10.2026); Bundesnetzagentur, Pressemitteilung Zwangsgeldverfahren (28.05.2026); Verbraucherzentrale, Wärmepumpenstrom (18.05.2026); Verbraucherzentrale, Smart Meter (10.08.2026); Netze ODR, Netzentgelte Strom 2026 (Preisblatt ab 01.01.2026); Rödl & Partner, Netzentgeltreform AgNes (10.06.2026). Alle Angaben ohne Gewähr, Beträge je nach Netzbetreiber.


