Seit 01.01.2025 müssen alle Stromlieferanten Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Für Haushalte mit Photovoltaik kann sich das lohnen, wenn sie den verbleibenden Netzstrom gezielt in günstige Stunden legen – vor allem mit Elektroauto oder Wärmepumpe. Ohne solche flexiblen Verbraucher überwiegt dagegen oft das Preisrisiko.
Was ein dynamischer Stromtarif ist
Bei einem herkömmlichen Tarif zahlen Sie für jede Kilowattstunde denselben Arbeitspreis, egal zu welcher Uhrzeit. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Preis an der Strombörse und ändert sich mehrmals am Tag. Scheint viel Sonne oder weht viel Wind, ist Strom an der Börse oft günstig, in Zeiten knappen Angebots teurer.
Wichtig ist: Nur ein Teil des Strompreises schwankt. Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag laut BDEW-Strompreisanalyse 2026 bei 37,0 ct/kWh. Vom Einkauf an der Börse hängt nur der Anteil für Beschaffung und Vertrieb ab. Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen kommen weiterhin hinzu.
| Preisbestandteil (Durchschnitt 2026) | ct/kWh | Anteil | Im dynamischen Tarif |
|---|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 15,17 | 41 % | schwankt mit dem Börsenpreis |
| Netzentgelte | 9,24 | 25 % | bleiben, außer bei zeitvariablen Netzentgelten nach § 14a EnWG |
| Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,6 | 34 % | fallen weiter an, darunter Stromsteuer (2,05 ct) und Mehrwertsteuer |
Selbst bei sehr niedrigen Börsenpreisen ist Netzstrom deshalb nicht kostenlos. Umgekehrt wirken sich Preisspitzen an der Börse nur auf einen Teil des Endpreises aus.
Mehr dazu: Energiekosten richtig vergleichen.
Pflichtangebot seit 2025: Was Sie dafür brauchen
Nach § 41a Absatz 2 EnWG müssen seit 01.01.2025 alle Stromlieferanten ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Voraussetzung ist also ein Smart Meter, das den Verbrauch zeitgenau erfasst und übermittelt.
Für viele Photovoltaik-Haushalte ist das ohnehin Pflicht: Laut Verbraucherzentrale muss ein intelligentes Messsystem bei einem Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr, bei Erzeugungsanlagen über 7 kW und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox eingebaut werden. Wer nicht zu diesen Pflichtfällen gehört, kann den Einbau seit 2025 beim Messstellenbetreiber verlangen. Er muss dann innerhalb von vier Monaten erfolgen. Laut Verbraucherzentrale gilt dabei ein einmaliges Entgelt von bis zu 100 € als angemessen, die jährliche Preisobergrenze liegt beim freiwilligen Einbau bei 30 €. Mehr zur Technik lesen Sie im Ratgeber Smarte Stromzähler einfach erklärt.
Wie Photovoltaik und dynamischer Tarif zusammenpassen
Auf den ersten Blick scheinen sich beide Konzepte zu überschneiden: Wenn die Sonne scheint, nutzen Sie Ihren eigenen Strom und brauchen keinen günstigen Netzstrom. Der Nutzen des dynamischen Tarifs liegt deshalb vor allem dort, wo die Anlage nicht ausreicht – abends, nachts und im Winter. In diesen Zeiten lassen sich flexible Verbraucher in die Stunden mit niedrigen Börsenpreisen legen.
Gleichzeitig zeigt der Blick auf die Börse, warum Eigenverbrauch so wichtig bleibt: Im Jahr 2025 gab es laut ADAC knapp 575 Stunden mit negativen Strompreisen. Neue Photovoltaikanlagen erhalten seit dem Solarspitzengesetz für Strom, der in solchen Zeiten eingespeist wird, keine Vergütung (BSW-Solar); ab wann das für kleine Anlagen konkret gilt, beschreiben die Quellen unterschiedlich. Wer in diesen Stunden Verbraucher einschaltet, nutzt den eigenen Strom, statt ihn ohne Vergütung einzuspeisen. Weitere Strategien finden Sie im Ratgeber Eigenverbrauch steigern.
Kombination mit dem Batteriespeicher
Ein Speicher erhöht vor allem den Eigenverbrauch des Solarstroms. Mit einem dynamischen Tarif liegt der Gedanke nahe, ihn im Winter zusätzlich nachts mit günstigem Netzstrom zu laden. Hier ist Vorsicht geboten:
- Laut Verbraucherzentrale kann ein Speicher Solarstrom aus Zeiten negativer Preise aufnehmen und später zum normalen Vergütungssatz einspeisen, aber nur, wenn er ausschließlich aus der Photovoltaikanlage geladen wird.
- Das Laden aus dem Netz ist nach dem Solarspitzengesetz über besondere Abrechnungsoptionen vorgesehen. Voraussetzungen sind laut BSW-Solar eine Festlegung der Bundesnetzagentur und die Direktvermarktung. Ob und wie das für Ihre Anlage bereits umsetzbar ist, sollten Sie vorab klären.
- Neue Batteriespeicher ab 4,2 kW müssen nach § 14a EnWG steuerbar sein.
Für die meisten Haushalte bleibt der Speicher daher in erster Linie ein Solarstromspeicher. Der dynamische Tarif senkt die Kosten für den Strom, den Sie zusätzlich aus dem Netz beziehen.
Mehr dazu: Photovoltaik-Trends 2026 und Virtuelle Kraftwerke für Privathaushalte.
Elektroauto und Wärmepumpe: die eigentlichen Profiteure
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich dynamische Tarife vor allem bei verschiebbaren Lasten wie Wärmepumpe oder Elektroauto lohnen. Beide verbrauchen viel Strom und lassen sich zeitlich steuern.
Elektroauto
Ein Elektroauto steht oft viele Stunden an der Wallbox. Tagsüber kann es Solarüberschuss aufnehmen: Laut HTW Berlin erhöht dynamisches Überschussladen den solaren Anteil am Ladestrom um 25 Prozentpunkte gegenüber sofortigem Laden. Was die Sonne nicht liefert, lässt sich mit einem dynamischen Tarif in günstige Nachtstunden legen. Wie Sie Wallbox und Anlage abstimmen, erklärt der Ratgeber Wallbox und Photovoltaikanlage richtig kombinieren.
Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe kann Wärme im Gebäude und im Pufferspeicher zwischenspeichern und so Betriebszeiten verschieben. Vergleichen Sie den dynamischen Tarif aber mit einem Wärmepumpen-Sondertarif: Diese liegen laut 42watt bei etwa 18 bis 28 ct/kWh Arbeitspreis, benötigen aber einen eigenen Zähler und Grundpreis. Laut Finanztip spart ein solcher Tarif im Durchschnitt 83 € im Jahr, in Einzelfällen bis rund 400 €. Zusätzlich gibt es für steuerbare Geräte nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte. Seit April 2025 ist auch ein zeitvariables Netzentgelt (Modul 3) möglich, das nur mit der pauschalen Reduzierung (Modul 1) und einem intelligenten Messsystem kombinierbar ist (Bundesnetzagentur). Die pauschale Reduzierung beträgt laut Bundesnetzagentur 110 bis 190 € pro Jahr, laut Verbraucherzentrale im Schnitt etwa 150 € brutto. Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich, wirkt aber nicht rückwirkend.
Welche Kombination für Sie am günstigsten ist, hängt davon ab, wie viel Strom die Wärmepumpe aus dem Netz bezieht und wie flexibel sie betrieben werden kann. Wie Wärmepumpe und Solaranlage zusammenspielen, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe mit Photovoltaik.
Risiken und worauf Sie achten sollten
Bei einem dynamischen Tarif tragen Sie laut Verbraucherzentrale das volle Preisrisiko. Steigen die Börsenpreise über längere Zeit, etwa in einem kalten, windarmen Winter, zahlen Sie mehr als mit einem Festpreistarif. Achten Sie deshalb auf diese Punkte:
- Grundpreis und Kosten für das Messsystem in die Rechnung einbeziehen
- Verbrauch automatisch steuern lassen, statt Preise manuell zu verfolgen
- Prüfen, ob Ihr Energiemanagement Preissignale des Anbieters verarbeiten kann
- Kündigungsfristen und Preisgestaltung im Vertrag genau lesen
Tipp: Werten Sie vor einem Wechsel Ihren Netzstrombezug aus: Wie viel Strom beziehen Sie abends, nachts und im Winter, und welcher Anteil davon wäre verschiebbar? Nur dieser Anteil profitiert vom dynamischen Tarif.
Photovoltaik-Angebote in Ihrer Region: Berlin, Hamburg und München – bis zu 3 Angebote geprüfter Fachbetriebe vergleichen.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen dynamischen Tarif ein Smart Meter?
Ja. Das Pflichtangebot nach § 41a EnWG gilt für Kunden mit intelligentem Messsystem. Bei Photovoltaikanlagen über 7 kW ist dieses ohnehin vorgeschrieben.
Lohnt sich ein dynamischer Tarif ohne E-Auto oder Wärmepumpe?
Meist nur begrenzt. Ohne größere verschiebbare Verbraucher können Sie kaum auf günstige Stunden reagieren, tragen aber trotzdem das Preisrisiko.
Ändert der Tarif etwas an meiner Einspeisevergütung?
Der dynamische Tarif betrifft den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen. Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom richtet sich weiterhin nach dem EEG.
Wie viel kann ich insgesamt sparen?
Das hängt von Ihrem Verbrauchsprofil und Ihren steuerbaren Geräten ab. Eine erste Einschätzung der Ersparnis durch Photovoltaik erhalten Sie mit unserem Rechner zum Ersparnis berechnen.
Fazit
Dynamische Stromtarife sind seit 2025 für alle Kunden mit intelligentem Messsystem verfügbar. In Kombination mit Photovoltaik helfen sie vor allem, den verbleibenden Netzstrom abends, nachts und im Winter günstiger einzukaufen. Am meisten profitieren Haushalte mit Elektroauto oder Wärmepumpe, deren Verbrauch sich automatisch steuern lässt. Wer keine flexiblen Verbraucher hat, sollte das Preisrisiko sorgfältig gegen die mögliche Ersparnis abwägen.


