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PV-Anlage nach 20 Jahren: Was ab 2027 gilt und was sich lohnt

PV-Anlage nach 20 Jahren: Kalenderblatt 31. Dezember als Ende der EEG-Vergütung für Anlagen aus 2006

Eine PV-Anlage nach 20 Jahren ist kein Fall für den Schrott. Am 31.12.2026 endet die EEG-Vergütung für alle Solaranlagen, die 2006 in Betrieb gegangen sind. Ab dem 1. Januar zahlt der Netzbetreiber nur noch den Marktwert für Solarstrom – und der liegt weit unter dem alten Fördersatz. Wer jetzt plant, macht aus der Altanlage oft trotzdem ein gutes Geschäft. Hier sehen Sie, welche drei Wege es gibt, was jeder pro Jahr bringt und was Sie bis Silvester erledigen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende der Förderung: nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr, jeweils zum 31. Dezember. Für Anlagen aus 2006 ist das der 31.12.2026.
  • Danach: automatische Anschlussvergütung in Höhe des Jahresmarktwerts Solar, abzüglich eines Abzugsbetrags. Diese Regel gilt bis Ende 2032, höchstens 10 ct/kWh.
  • Neu für 2027: Der Abzugsbetrag steigt auf 0,601 ct/kWh (2026: 0,228 ct). Mit intelligentem Messsystem halbiert er sich.
  • Zur Orientierung: Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 ct/kWh – rund ein Achtel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises von 37,3 ct/kWh.
  • Fazit: Selbst verbrauchter Solarstrom ist bei Ü20-Anlagen fast zehnmal so viel wert wie eingespeister.

Wann endet die EEG-Vergütung genau?

Die EEG-Förderung läuft 20 volle Kalenderjahre plus den Rest des Jahres, in dem die Anlage in Betrieb ging (§ 25 EEG). Sie endet immer am 31. Dezember. Eine Anlage, die im Mai 2006 ans Netz ging, bekommt den alten Fördersatz also noch bis zum 31.12.2026 (Verbraucherzentrale, Stand 10.08.2026).

Das Inbetriebnahmedatum finden Sie in der Jahresabrechnung Ihres Netzbetreibers oder im Eintrag Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister. Dort müssen übrigens alle PV-Anlagen eingetragen sein – auch solche, die keine EEG-Förderung mehr bekommen.

Was zahlt der Netzbetreiber ab 2027?

Ausgeförderte Anlagen bekommen weiter Geld für eingespeisten Strom, ohne dass Sie etwas beantragen müssen. Die Höhe richtet sich nach § 23b EEG: Maßgeblich ist der Jahresmarktwert Solar, höchstens 10 ct/kWh (§ 23b EEG). Davon wird ein Abzugsbetrag für die Vermarktung abgezogen, den die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr veröffentlichen (§ 53 Abs. 4 EEG).

Baustein Wert Quelle / Stand
Jahresmarktwert Solar 2025 4,508 ct/kWh DGS-Auswertung, 01/2026
Abzugsbetrag 2026 0,228 ct/kWh Übertragungsnetzbetreiber, veröffentlicht 24.10.2025
Abzugsbetrag 2027 0,601 ct/kWh Übertragungsnetzbetreiber, veröffentlicht 26.10.2026
Abzug mit intelligentem Messsystem halbiert (2027: rund 0,30 ct/kWh) § 53 Abs. 4 EEG
Obergrenze 10 ct/kWh § 23b EEG
Regel gilt bis Ende 2032 Solarpaket I, laut Verbraucherzentrale

Wichtig: Der Marktwert schwankt. Die Verbraucherzentrale nennt eine Spanne von etwa 3 bis 8 ct/kWh. Welcher Wert 2027 tatsächlich gilt, steht erst nach Ablauf des Jahres fest. Für unsere Rechnung nehmen wir den letzten vollen Jahreswert: 4,508 ct minus 0,601 ct ergibt rund 3,9 ct/kWh.

Wie sich die Vergütung für neue Anlagen entwickelt und was der Bundestag für 2027 plant, lesen Sie im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.

Drei Wege für Ihre Ü20-Anlage

Weg 1: Weiter voll einspeisen

Sie ändern nichts. Der gesamte Strom geht wie bisher ins Netz, der Netzbetreiber vergütet ihn automatisch mit der Anschlussvergütung. Das ist bei Anlagen bis 2008 meist der Ausgangszustand. Vorteil: kein Aufwand. Nachteil: Bei kleinen Anlagen können die laufenden Kosten die Einnahmen übersteigen. Die Verbraucherzentrale rechnet für eine 2-kWp-Anlage mit Volleinspeisung im ersten Weiterbetriebsjahr sogar mit einem Minus von 62 €.

Weg 2: Auf Eigenverbrauch umstellen

Ein Elektriker klemmt die Anlage im Zählerschrank um. Ihr Haushalt nutzt den Solarstrom dann zuerst selbst, nur der Überschuss geht ins Netz – weiterhin mit Anschlussvergütung. Laut Verbraucherzentrale kostet das ab etwa 200 €. Muss der Zählerschrank erneuert werden, können es bis etwa 2.000 € werden.

Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis. Der lag 2026 für Haushalte im Schnitt bei 37,3 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, 10/2026).

Weg 3: Eigenverbrauch plus Speicher – oder neue Anlage

Mit einem Stromspeicher nutzen Sie Solarstrom auch abends. Der Eigenverbrauch steigt deutlich. Alternativ können Sie die alten Module ersetzen: Neue Module liefern auf derselben Fläche bis zu doppelt so viel Strom (Verbraucherzentrale). Eine komplett neue Anlage, die noch bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, erhält für den Überschuss 7,70 ct/kWh bis 10 kWp – fest für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr (Bundesnetzagentur). Für Neuanlagen ab 2027 berät der Bundestag derzeit eine EEG-Novelle; beschlossen ist sie noch nicht, die Abstimmung wird für Mitte November erwartet (Stand 02.11.2026).

Was Speicher aktuell kosten, zeigt Stromspeicher-Kosten 2026 im Vergleich. Die passende Größe ermitteln Sie mit Welche Speichergröße passt zu Ihrem Haushalt?

Rechenbeispiel: Was bringt welcher Weg pro Jahr?

Rechenbeispiel PV-Anlage nach 20 Jahren: Volleinspeisung 166 €, Eigenverbrauch 521 €, Eigenverbrauch mit Speicher 947 € pro Jahr

Beispiel: eine 5-kWp-Altanlage mit 4.250 kWh Jahresertrag auf einem Einfamilienhaus. Annahmen: Strompreis 37,3 ct/kWh, Anschlussvergütung 3,907 ct/kWh (Marktwert Solar 2025 minus Abzug 2027). Der Eigenverbrauchsanteil von 25 % bzw. 55 % mit Speicher ist eine Annahme – er hängt stark von Ihrem Verbrauch und der Speichergröße ab.

Volleinspeisung Eigenverbrauch (25 %) Eigenverbrauch + Speicher (55 %)
Selbst genutzt 0 kWh 1.063 kWh 2.338 kWh
Ersparnis (× 37,3 ct) 0 € 396 € 872 €
Eingespeist 4.250 kWh 3.188 kWh 1.913 kWh
Vergütung (× 3,907 ct) 166 € 125 € 75 €
Nutzen pro Jahr 166 € 521 € 947 €

Eigene Berechnung, gerundet. Ohne Kosten für Umbau, Speicher, Anlagencheck, Versicherung und Wartung.

Was das bedeutet: Das Umklemmen auf Eigenverbrauch bringt in diesem Beispiel rund 350 € mehr im Jahr als die Volleinspeisung. Bei Umbaukosten ab etwa 200 € hat sich das schnell bezahlt gemacht. Der Speicher bringt weitere gut 420 € im Jahr – ob er sich lohnt, hängt vom Angebotspreis und vom Zustand der Altanlage ab. Ein intelligentes Messsystem ändert dagegen wenig: Es hebt die Vergütung um etwa 0,3 ct/kWh, bei Volleinspeisung also um rund 13 € im Jahr.

Ihr Fahrplan bis zum Jahreswechsel

Checkliste Ü20-PV-Anlage: Fahrplan zum Ende der EEG-Vergütung von Unterlagen prüfen bis Meldung im Marktstammdatenregister
  1. Unterlagen prüfen: Inbetriebnahmejahr, Zählerart und letzte Abrechnung heraussuchen.
  2. Anlagencheck: Ein Fachbetrieb prüft Module, Wechselrichter, Verkabelung und Zählerschrank. Die Verbraucherzentrale rechnet mit etwa 250 bis 300 €.
  3. Entscheiden: Volleinspeisung, Eigenverbrauch, Speicher oder neue Anlage. Holen Sie dafür mehrere Angebote ein.
  4. Versicherung prüfen: Die Anlage bei Gebäude- und Haftpflichtversicherung melden. Eine teure Elektronikversicherung lohnt sich nach der Förderung meist nicht mehr (Verbraucherzentrale).
  5. Melden: Technische Änderungen, einen Wechsel der Einspeiseart oder eine Stilllegung im Marktstammdatenregister eintragen. Die Energiemengen melden Sie zu Jahresbeginn an den Netzbetreiber.

Und die Steuern?

Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit dem Jahressteuergesetz 2022 einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) – das gilt auch für Ü20-Anlagen. Für Mehrfamilienhäuser gelten eigene Grenzen. Komplizierter kann die Umsatzsteuer sein, wenn Sie beim Kauf damals die Vorsteuer erstattet bekommen haben. Alle Regeln stehen im Ratgeber Photovoltaik & Steuern 2026. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

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Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage nach 20 Jahren abschalten?

Nein. Die Anlage darf weiterlaufen. Ohne Ihr Zutun speist sie weiter ein und Sie erhalten die Anschlussvergütung in Höhe des Jahresmarktwerts Solar abzüglich des Abzugsbetrags.

Muss ich die Anschlussvergütung beantragen?

Nein. Laut Verbraucherzentrale wird der eingespeiste Strom automatisch vergütet. Sie müssen nur die Energiemengen zu Jahresbeginn an den Netzbetreiber melden und Änderungen im Marktstammdatenregister eintragen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Sie entspricht dem Jahresmarktwert Solar, höchstens 10 ct/kWh, minus Abzugsbetrag. 2025 lag der Marktwert bei 4,508 ct/kWh, der Abzug für 2027 beträgt 0,601 ct/kWh. Daraus ergeben sich zur Orientierung rund 3,9 ct/kWh.

Bis wann gilt die Anschlussregelung?

Nach dem Solarpaket I bis Ende 2032 (Verbraucherzentrale). Was danach gilt, ist noch offen.

Lohnt sich ein Speicher für eine 20 Jahre alte Anlage?

Das hängt vom Zustand der Anlage ab. Ist der Wechselrichter alt oder sind Module beschädigt, kann eine neue Anlage mit Speicher sinnvoller sein. Lassen Sie die Anlage zuerst prüfen und vergleichen Sie dann Angebote für beide Varianten.

Ändert die EEG-Novelle 2027 etwas für meine Ü20-Anlage?

Der Regierungsentwurf zielt vor allem auf neue Anlagen. Für Ü20-Anlagen bis 100 kWp soll es nach dem Entwurf bei der automatischen Anschlussvergütung bleiben. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Änderungen sind möglich (Stand 02.11.2026). Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es verabschiedet ist.

Quellen: Verbraucherzentrale „Was tun mit der Ü20-Anlage“ (Stand 10.08.2026); § 21, § 23b, § 25 und § 53 Abs. 4 EEG 2023 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 02.11.2026); netztransparenz.de, Abzugsbetrag ausgeförderte Anlagen 2026 (24.10.2025) und 2027 (26.10.2026); DGS, Jahres- und Monatsmarktwerte Solar 2025 (01/2026); BDEW-Strompreisanalyse (10/2026); Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze (abgerufen 02.11.2026); Deutscher Bundestag, hib 701/2026 (10.09.2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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