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Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik?

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik 2026 auf modernem Wohnhaus

Die Förderung von Photovoltaik besteht heute vor allem aus Steuervorteilen, einem zinsgünstigen Kredit der KfW und der Einspeisevergütung für den Strom, den Sie ins Netz liefern. Ergänzend bieten einzelne Städte, Gemeinden und Energieversorger eigene Zuschüsse an. Hier erfahren Sie, welche Förderungen es gibt, was sie Ihnen konkret bringen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.

Alle Förderungen auf einen Blick

Förderung Was Sie erhalten Quelle
Nullsteuersatz 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlage und Speicher Verbraucherzentrale
Einkommensteuerbefreiung Erlöse steuerfrei bei Anlagen bis 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit Verbraucherzentrale
Handwerkerbonus 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr und Haushalt Verbraucherzentrale
KfW-Kredit 270 Zinsgünstiger Kredit bis 100 % der förderfähigen Kosten KfW-Merkblatt 270
Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung, 20 Jahre lang Verbraucherzentrale
Regionale Programme Zuschüsse einzelner Städte, Länder oder Versorger 42watt

0 % Mehrwertsteuer beim Kauf

Seit dem 01.01.2023 gilt für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 3 UStG. Die Regel gilt dauerhaft und auch für Steckersolargeräte (Verbraucherzentrale – Steuervorteile). Sie müssen dafür nichts beantragen: Der Fachbetrieb stellt die Rechnung direkt ohne Umsatzsteuer aus. Für die Einspeiseerlöse können Sie zudem die Kleinunternehmerregelung wählen und sich so den Aufwand mit der Umsatzsteuer sparen.

Einkommensteuerbefreiung und Handwerkerbonus

Seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt die Grenze von 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW pro Steuerpflichtigem. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist für befreite Anlagen nicht nötig (Verbraucherzentrale).

Zusätzlich können Sie die Montagekosten einer steuerbefreiten Anlage als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr und Haushalt. Lassen Sie sich die Arbeitskosten deshalb auf der Rechnung getrennt ausweisen. Zahlen Sie per Überweisung, nicht bar.

KfW-Kredit 270 für Anlage und Speicher

Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) der KfW finanziert PV-Anlagen auf Dach, Fassade oder Freifläche sowie Batteriespeicher, auch wenn diese nachgerüstet werden. Laut KfW-Merkblatt gilt:

  • Finanzierung bis 100 % der förderfähigen Kosten
  • Laufzeit 2 bis 30 Jahre, davon bis zu 5 tilgungsfreie Jahre
  • Antrag über Ihre Bank, und zwar vor Beginn des Vorhabens
  • Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie den Strom zumindest teilweise einspeisen oder verkaufen

Der Kredit ist vor allem dann interessant, wenn Sie die Anlage nicht aus Eigenkapital bezahlen möchten. Die tilgungsfreien Anlaufjahre verschaffen Ihnen Luft, weil die Anlage vom ersten Tag an Stromkosten spart, während Sie zunächst nur Zinsen zahlen. Den aktuellen Zinssatz erfragen Sie bei Ihrer Bank oder der KfW. Vergleichen Sie ihn mit anderen Finanzierungsangeboten, etwa einem Modernisierungskredit Ihrer Hausbank, bevor Sie sich entscheiden. Wichtig: Beginnt das Vorhaben vor dem Antrag, ist eine Förderung über dieses Programm nicht mehr möglich. Klären Sie mit Ihrer Bank, ab wann das der Fall ist.

Einspeisevergütung als laufende Förderung

Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber eine feste Vergütung. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.08.2026 gelten laut Verbraucherzentrale:

  • Teileinspeisung: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil darüber
  • Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh bis 10 kWp, 10,24 ct/kWh darüber; sie muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden

Die Vergütung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme, die Sätze für Neuanlagen sinken halbjährlich um 1 % (ADAC). Seit dem Solarspitzengesetz erhalten neue Anlagen für Strom, der bei negativen Börsenpreisen eingespeist wird, keine Vergütung; der Förderzeitraum verlängert sich dafür entsprechend (BSW-Solar). Ab wann diese Regel für kleine Anlagen konkret greift, beschreiben die Quellen unterschiedlich; die Verbraucherzentrale knüpft sie an den Einbau von Smart Meter und Steuerbox.

Geplante Änderungen ab 2027

Ein Entwurf für ein neues EEG liegt dem Bundestag vor und soll 2027 in Kraft treten (DATEV). Laut BEE entfiele für neue Dachanlagen unter 25 kW die Einspeisevergütung; stattdessen gäbe es eine befristete Abnahme durch den Netzbetreiber mit 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Anlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2026 behalten nach Angaben der Verbraucherzentrale die feste Vergütung für 20 Jahre.

Regionale Förderprogramme

Einige Städte und Versorger fördern Photovoltaik oder Speicher mit Zuschüssen. Beispiele laut 42watt (Stand 13.07.2026): Stuttgart zahlt 350 €/kWp, Freiburg 150 €/kWp bis höchstens 1.500 € und Bonn 100 €/kWp. Das Berliner Programm SolarPLUS fördert Speicher mit bis zu 4.750 €, der Nürnberger Versorger N-ERGIE mit 700 €. Die Landesprogramme in Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind laut derselben Quelle dagegen ausgelaufen. Programme ändern sich häufig, prüfen Sie die Bedingungen daher immer direkt bei der Förderstelle. Wie Sie passende Programme finden, zeigt der Beitrag Regionale Förderprogramme im Überblick.

Was die Förderung tatsächlich wert ist

Die Einspeisevergütung ist zwar die bekannteste Förderung, finanziell aber nicht mehr der wichtigste Baustein. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart laut Verbraucherzentrale 30 bis 40 ct und ist damit deutlich mehr wert als die Vergütung für eingespeisten Strom. Die Steuervorteile wirken dagegen direkt beim Kauf: Ohne Umsatzsteuer sinkt der Rechnungsbetrag spürbar, und durch die Einkommensteuerbefreiung entfällt der frühere Aufwand mit Gewinnermittlung und Steuererklärung für die Anlage.

Wer die Wirtschaftlichkeit seiner Anlage beurteilen möchte, sollte deshalb alle Bausteine gemeinsam betrachten: niedrigere Anschaffungskosten durch Steuervorteile und Zuschüsse, günstige Finanzierung und eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote. Wie Sie das konkret durchrechnen, zeigt der Beitrag Wie berechnet sich die Rendite einer Solaranlage? Mit dem Rechner auf unserer Seite können Sie außerdem Ihre persönliche Ersparnis berechnen.

Förderungen kombinieren: die richtige Reihenfolge

  1. Förderung recherchieren, bevor Sie unterschreiben: Viele Programme verlangen einen Antrag vor Auftragsvergabe oder Baubeginn.
  2. Angebote einholen: Sie brauchen ein konkretes Angebot für die Anträge.
  3. KfW-Kredit über die Bank beantragen, falls Sie finanzieren möchten, und zwar vor Vorhabenbeginn.
  4. Regionale Zuschüsse beantragen und Zusage abwarten, sofern die Richtlinie das verlangt.
  5. Auftrag erteilen und Arbeitskosten auf der Rechnung getrennt ausweisen lassen.
  6. Einspeisemodell festlegen: Teil- oder Volleinspeisung vor Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber klären.

Tipp: Fragen Sie die Fachbetriebe bei der Angebotserstellung gezielt nach Förderprogrammen in Ihrer Region. Über SolarTarifVergleich erhalten Sie bis zu 3 Photovoltaik-Angebote geprüfter Fachbetriebe – kostenlos und unverbindlich.

Förderung nach Stadt

Welche Zuschüsse es vor Ort gibt, zeigen unsere Stadtseiten, zum Beispiel für Photovoltaik Berlin, Photovoltaik Hamburg, Photovoltaik München, Photovoltaik Köln, Photovoltaik Frankfurt, Photovoltaik Düsseldorf.

Häufige Fragen

Gibt es Förderung für einen Stromspeicher?

Ja. Der KfW-Kredit 270 umfasst auch Batteriespeicher, und für Speicher gilt ebenfalls 0 % Umsatzsteuer. Einzelne regionale Programme zahlen zusätzliche Zuschüsse. Mehr zur Technik lesen Sie unter Stromspeicher.

Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?

Für steuerbefreite Anlagen ist laut Verbraucherzentrale keine Anmeldung beim Finanzamt nötig. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 12.06.2023 klargestellt. Bei größeren oder gewerblichen Anlagen sollten Sie steuerlichen Rat einholen.

Werden auch Balkonkraftwerke gefördert?

Für Steckersolargeräte gilt ebenfalls der Nullsteuersatz. Einzelne Städte zahlen Zuschüsse, München zum Beispiel laut 42watt 0,40 € pro Watt-Peak. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei Ihrer Kommune.

Kann ich KfW-Kredit und regionalen Zuschuss kombinieren?

Das hängt von den Richtlinien des jeweiligen Programms ab. Lesen Sie die Bedingungen genau oder fragen Sie bei der Förderstelle nach, bevor Sie Anträge stellen.

Gibt es Förderung für Vermieter?

Die Steuerbefreiung gilt je Wohneinheit, was Mehrfamilienhäuser einschließt. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Fördermöglichkeiten für Vermieter.

Fazit

Photovoltaik wird in Deutschland vor allem über Steuervorteile, den KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung gefördert. Regionale Zuschüsse können die Investition zusätzlich senken, sind aber an Fristen und Bedingungen gebunden. Wer vor der Auftragsvergabe recherchiert und Anträge rechtzeitig stellt, nutzt alle Möglichkeiten aus. Mit Blick auf die geplante EEG-Reform lohnt es sich, die Entwicklung im Auge zu behalten.

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