Der iSFP 2026 – also der individuelle Sanierungsfahrplan – war jahrelang der einfachste Weg zu mehr Förderung: Fahrplan erstellen lassen, 5 Prozentpunkte Bonus mitnehmen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der BAFA aber neue Regeln. Der Bonus greift erst ab einer bestimmten Investitionssumme.
Lohnt sich der Sanierungsfahrplan trotzdem noch? In vielen Fällen ja – aber aus einem anderen Grund als früher. In diesem Ratgeber rechnen wir es Ihnen an konkreten Beispielen vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BAFA zahlt 50 % des Beratungshonorars für den iSFP – maximal 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten).
- Der iSFP-Bonus beträgt weiterhin 5 %, gilt im Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten – und nur für den Betrag darüber.
- Der eigentliche Vorteil: Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € (erste Wohneinheit).
- Beim reinen Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) gibt es keinen iSFP-Bonus.
- Ab dem 01.12.2026 müssen iSFP mit der neuen Druckapplikation 2.7 erstellt werden.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein persönlicher Fahrplan für Ihr Haus. Eine zugelassene Energieberaterin oder ein Energieberater untersucht den Ist-Zustand und zeigt, wie Sie das Gebäude Schritt für Schritt energetisch sanieren können – oder wie Sie auf einmal einen Effizienzhaus-Standard erreichen.
Sie erhalten am Ende zwei Dokumente:
- „Mein Sanierungsfahrplan“ – die Übersicht mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung.
- „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – technische Details wie Dämmstoffdicken, mit denen Sie Angebote einholen können.
Eine Farbskala zeigt zusätzlich, wo Ihr Haus heute steht und wo es nach der Sanierung stehen kann. Wichtig: Der iSFP ist eine Empfehlung. Sie sind nicht verpflichtet, die Maßnahmen umzusetzen.
Was hat sich beim iSFP-Bonus 2026 geändert?
Bis zum 20. Juli 2026 war die Rechnung einfach: Aus 15 % Grundförderung für eine Einzelmaßnahme wurden mit iSFP 20 %. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt laut BAFA:
| Regel | Anträge bis 20.07.2026 | Anträge ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 15 % | 15 % |
| iSFP-Bonus | +5 % auf die gesamten förderfähigen Kosten | +5 % nur auf den Teil über dem Mindestvolumen |
| Mindestvolumen für den Bonus | keines | 30.000 € (1 Wohneinheit), 60.000 € (3 Wohneinheiten) |
Das Mindestvolumen muss in einem einzigen Antrag erreicht werden. Mehrere kleine Anträge im selben Kalenderjahr werden nicht zusammengezählt. Der Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), für Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen und für die Heizungsoptimierung.
Rechenbeispiel: So viel Zuschuss bringt der iSFP
Für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit sieht die Förderung je nach Investition so aus (vereinfacht, ohne Fachplanung und Baubegleitung):
| Förderfähige Kosten | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 0 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € | 0 € |
| 45.000 € | 4.500 € | 7.500 € | +3.000 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € | +6.000 € |
So kommen die Zahlen zustande: Ohne iSFP sind höchstens 30.000 € förderfähig, also maximal 15 % × 30.000 € = 4.500 €. Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 €. Bei 60.000 € ergibt das 15 % auf 60.000 € (9.000 €) plus 5 % auf die 30.000 € oberhalb der Schwelle (1.500 €) – zusammen 10.500 €.

Die Grafik zeigt es deutlich: Der größte Hebel ist nicht mehr der Bonus selbst, sondern die doppelte Höchstgrenze. Wer in einem Antrag unter 30.000 € bleibt, gewinnt mit dem iSFP keine zusätzliche Förderung bei Einzelmaßnahmen.
Was kostet ein iSFP – und was zahlt die BAFA?
Das Honorar hängt vom Aufwand und von den vorhandenen Unterlagen ab. Die Verbraucherzentrale beziffert den Eigenanteil nach Förderung meist auf 700 bis 1.500 €.
- Förderquote: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Ein- und Zweifamilienhaus: maximal 650 € Zuschuss
- Ab drei Wohneinheiten: maximal 850 € Zuschuss
- Wohnungseigentümergemeinschaft: zusätzlich bis zu 250 €, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird
Rechnen Sie selbst: Bringt Ihnen der iSFP bei einer Sanierung von 45.000 € rund 3.000 € mehr Zuschuss, ist der Eigenanteil für die Beratung schnell wieder drin.
iSFP in 5 Schritten: So läuft es ab

- Energieberater finden: Zugelassene Experten stehen in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Rubrik „Wohngebäude“).
- Antrag vor Vertragsschluss: Der Förderantrag wird im BAFA-Portal gestellt – von Ihnen oder mit Vollmacht vom Berater. Als Vorhabenbeginn gilt schon der Vertrag über die Beratung.
- Bestandsaufnahme: Nach dem Bescheid – laut BAFA dauert die Bearbeitung derzeit etwa zwei Wochen – erfasst der Berater Ihr Gebäude und dessen Schwachstellen.
- Fahrplan besprechen: Gemeinsam legen Sie die Maßnahmen und ihre Reihenfolge fest. Der iSFP muss innerhalb von höchstens neun Monaten fertig sein.
- Honorar zahlen, Zuschuss erhalten: Sie zahlen das Honorar zunächst selbst. Nach dem Verwendungsnachweis zahlt die BAFA den Zuschuss an Sie aus.
Voraussetzungen: Das Gebäude steht in Deutschland, dient Wohnzwecken und der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück. Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Haus müssen mindestens vier Jahre liegen – außer bei neuen Eigentümern.
Für wen lohnt sich der Sanierungsfahrplan 2026?
✔ Eher sinnvoll, wenn …
- Sie in einem Antrag mehr als 30.000 € in Dämmung, Fenster oder Lüftung investieren wollen,
- Sie ein älteres Haus gekauft haben und den Überblick brauchen,
- mehrere Maßnahmen über Jahre geplant sind und gut aufeinander abgestimmt sein sollen.
✖ Weniger wichtig, wenn …
- nur die Heizung getauscht wird – hier gibt es keinen iSFP-Bonus,
- Sie nur eine kleine Einzelmaßnahme unter 30.000 € planen,
- das Haus bereits umfassend saniert ist.
Auch ohne Bonus kann der Fahrplan helfen: Er verhindert teure Fehler in der Reihenfolge. Wer erst die Wärmepumpe einbaut und später dämmt, riskiert am Ende eine zu große Anlage. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Heizungstausch: Warum der iSFP hier nicht hilft
Wer nur eine neue Heizung einbaut, beantragt die Förderung nicht bei der BAFA, sondern bei der KfW (Programm 458). Dort gibt es keinen iSFP-Bonus. Welche Zuschüsse für Wärmepumpen seit Sommer 2026 gelten, haben wir im Beitrag Heizungsgesetz 2026: Was das GModG ändert zusammengefasst.
Sinnvoll ist der iSFP trotzdem, wenn Sie Heizung, Dach und Photovoltaik in einem Gesamtkonzept planen. Dann zeigt er, in welcher Reihenfolge sich die Schritte lohnen.
Ausblick: Was ab Ende 2026 und 2027 kommt
- Neue Software ab 01.12.2026: iSFP müssen dann mit der Druckapplikation 2.7.x erstellt werden. Bis zum 30.11.2026 laufen alte und neue Version parallel.
- WPB-Bonus voraussichtlich ab Q1 2027: Für besonders schlecht gedämmte Gebäude (Worst Performing Buildings) kündigt die BAFA einen Bonus für Dämmmaßnahmen an. Voraussetzung ist ein geförderter iSFP oder eine geförderte Energieberatung – ein Mindestvolumen ist nicht vorgesehen.
Vermieter finden weitere Fördertipps in unserem Ratgeber Fördermöglichkeiten für Vermieter.
Häufige Fragen zum iSFP 2026
Gibt es den iSFP-Bonus 2026 noch?
Ja. Für Anträge ab dem 21.07.2026 beträgt er weiterhin 5 %. Er gilt im Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
Wie viel kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Das hängt vom Gebäude ab. Nach Förderung bleibt laut Verbraucherzentrale meist ein Eigenanteil von 700 bis 1.500 €. Die BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus.
Bekomme ich den iSFP-Bonus auch für eine Wärmepumpe?
Nein. Beim Heizungstausch entfällt der iSFP-Bonus. Die Wärmepumpe wird über die KfW-Heizungsförderung bezuschusst.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung. Sie entscheiden selbst, was Sie wann umsetzen.
Wann muss ich den Antrag für die Energieberatung stellen?
Vor dem Vorhabenbeginn. Das ist bereits der Abschluss des Vertrags mit dem Energieberater. Stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal also, bevor Sie unterschreiben.
Wie oft kann ich einen iSFP fördern lassen?
Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen. Für neue Eigentümer gilt diese Sperre nicht.
Sanierung planen – mit Solar, Speicher oder Wärmepumpe?
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Stand: 19.10.2026. Quellen (abgerufen am 19.10.2026): BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, BAFA – Gebäudehülle, BAFA – Anlagentechnik, BAFA – Heizungsoptimierung, Verbraucherzentrale (Stand 28.10.2025), Lenz Energieberatung (21.07.2026). Rechenbeispiele vereinfacht, keine Förderzusage. Alle Angaben ohne Gewähr.


