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Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen: bis zu 3 Angebote vergleichen

Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Förderung, Wärmeplanung und Auslegung für Nordrhein-Westfalen auf einen Blick.

Norm-Außentemperatur in Düsseldorf – kältester Wert im Stadtgebiet−8,4°C
bis 80 %Bundesförderung KfW 458 (mit Einkommensbonus)
22.400 €max. Zuschuss im Einfamilienhaus
ab ca. 24 ctWP-Tarif/kWh mit eigenem Zähler (VZ NRW)
−10,3 bis −6,8 °CSpanne in ausgewählten Großstädten

Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich

Dresden−14,0 °C
München−13,9 °C
Erfurt−13,8 °C
Berlin−13,3 °C
Potsdam−12,7 °C
Magdeburg−12,6 °C
Stuttgart−11,8 °C
Rostock−11,8 °C
Hannover−11,3 °C
Hamburg−10,5 °C
Wiesbaden−10,5 °C
Saarbrücken−10,2 °C
Mainz−10,1 °C
Bremen−9,5 °C
Kiel−8,7 °C
Düsseldorf−8,4 °C

Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 in den Landeshauptstädten, kältester Wert im Stadtgebiet (für Mecklenburg-Vorpommern Rostock, da für Schwerin kein Tabellenwert vorliegt) · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.

Förder-Beispiel Einfamilienhaus

Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.

Grundförderung8.400 €30 % Zuschuss
+ Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)12.880 €46 % Zuschuss
Höchstsatz mit Einkommensbonus22.400 €80 % Zuschuss

Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €); insgesamt höchstens 80 %. Bonus und förderfähige Kosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Stand 10/2026.

Förderung, Wärmeplanung & Beratung in Nordrhein-Westfalen

Bundesförderung (KfW 458)

30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.

Landesförderung in Nordrhein-Westfalen

Einen Landeszuschuss für Wärmepumpen im Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es in NRW nicht.

NRW.BANK.GebäudesanierungKredit

Darlehen von 2.500 bis 150.000 € für selbstgenutztes Wohneigentum, u. a. für neue Heizungsanlagen; Antrag vor Beginn über die Hausbank.

progres.nrw – Erdwärmesondennur ab 3 Wohnungen

Fördert die Bohrung von Erdwärmesonden in Bestandsgebäuden ab 3 Wohneinheiten – nicht im Ein- oder Zweifamilienhaus.

Neu seit 29.07.2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG. Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen – Sie wählen weitgehend frei; neue Öl- und Gasheizungen brauchen allerdings ab 2029 steigende Bio-Anteile. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen. Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen sinken.

Kommunale Wärmeplanung

Nach dem Landeswärmeplanungsgesetz (in Kraft seit 20.12.2024) sind die Gemeinden zuständig. Es gelten die Bundesfristen: Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle übrigen bis 30.06.2028. Ob Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, zeigt der Wärmeplan Ihrer Gemeinde.

Genehmigung

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel genehmigungsfrei; wichtig sind Aufstellort, Abstand zum Nachbarn und Schallschutz. Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen dagegen meist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt – Ihr Fachbetrieb kennt das Verfahren.

Neutrale BeratungNRW.Energy4Climate
Netzentgelt§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt
Mit Solarstrom kombinierenPhotovoltaik in Nordrhein-Westfalen

So funktioniert es

1

Fragen beantworten

Dach, Verbrauch, Wünsche – in rund 30 Sekunden.

2

Fachpartner meldet sich

Ein geprüfter Fachbetrieb aus Ihrer Region klärt die Details mit Ihnen.

3

Bis zu 3 Angebote vergleichen

Kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe.

Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen?

Über die Bundesförderung (KfW 458): 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Ohne Einkommensbonus sind bis zu 46 % möglich.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Einen eigenen Landeszuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht. Ergänzend gibt es NRW.BANK.Gebäudesanierung (Kredit). Die Bundesförderung (KfW 458) bleibt die wichtigste Förderung.

Wie kalt wird es in Nordrhein-Westfalen für die Auslegung?

Die Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 liegt je nach Postleitzahl zum Beispiel bei: Bielefeld −10,3 bis −8,8 °C, Münster −9,3 bis −7,9 °C, Dortmund −9,1 bis −7,5 °C, Köln −8,7 bis −7,0 °C, Düsseldorf −8,4 bis −6,8 °C, Essen −8,4 bis −7,1 °C. Maßgeblich ist der Wert für die Postleitzahl Ihres Hauses – darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.

Muss ich jetzt eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Was kostet der Vergleich?

Nichts. Der Vergleich über SolarTarifVergleich ist kostenlos und unverbindlich.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen: ADAC – KfW-Heizungsförderung 2026 · GModG-Infoportal (BBSR) · heiznorm.de · Verbraucherzentrale NRW Wärmepumpentarife · foerderdatenbank.de (NRW.BANK) · progres.nrw · NRW.Energy4Climate. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen ändern sich häufig – bitte vor Auftragsvergabe beim jeweiligen Träger prüfen.