Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Förderung, Wärmeplanung und Auslegung für Brandenburg auf einen Blick.
Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 in den Landeshauptstädten, kältester Wert im Stadtgebiet (für Mecklenburg-Vorpommern Rostock, da für Schwerin kein Tabellenwert vorliegt) · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.
Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €); insgesamt höchstens 80 %. Bonus und förderfähige Kosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Stand 10/2026.
30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.
Ein Landesprogramm speziell für Wärmepumpen gibt es in Brandenburg nicht.
Zinsloses Darlehen plus 10.000 € Zuschuss für die Modernisierung selbstgenutzter Häuser, mit Einkommensgrenzen (Richtlinie 2026, gültig bis 31.12.2028). Gedacht für umfassende Modernisierungen (in der Regel ab 500 €/m² Baukosten) – für einen reinen Heizungstausch meist nicht passend.
Nach der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV) vom 22.07.2024 sind die Gemeinden zuständig; unter 10.000 Einwohnern gilt ein vereinfachtes Verfahren. Es gelten die Bundesfristen 30.06.2026 (über 100.000 Einwohner) bzw. 30.06.2028. Ob Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, zeigt der Wärmeplan Ihrer Gemeinde.
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel genehmigungsfrei; wichtig sind Aufstellort, Abstand zum Nachbarn und Schallschutz. Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen dagegen meist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt – Ihr Fachbetrieb kennt das Verfahren.
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Über die Bundesförderung (KfW 458): 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Ohne Einkommensbonus sind bis zu 46 % möglich.
Einen eigenen Landeszuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Brandenburg derzeit nicht. Ergänzend gibt es ILB Wohneigentum – Modernisierung (Darlehen + Zuschuss). Die Bundesförderung (KfW 458) bleibt die wichtigste Förderung.
Die Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 liegt je nach Postleitzahl zum Beispiel bei: Potsdam −12,7 bis −12,1 °C. Maßgeblich ist der Wert für die Postleitzahl Ihres Hauses – darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
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