Geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Dazu Förderung, Wärmeplanung und Auslegung für Baden-Württemberg auf einen Blick.
Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 in den Landeshauptstädten, kältester Wert im Stadtgebiet (für Mecklenburg-Vorpommern Rostock, da für Schwerin kein Tabellenwert vorliegt) · Quelle: heiznorm.de (Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe). Je kälter, desto größer muss die Wärmepumpe ausgelegt werden.
Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Klimageschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung; Einkommensbonus 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €); insgesamt höchstens 80 %. Bonus und förderfähige Kosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Stand 10/2026.
30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40/30/10 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Antrag vor Beginn der Arbeiten, nach Vertrag mit Förderbedingung.
Einen eigenen Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es in Baden-Württemberg derzeit nicht.
Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen der L-Bank für selbstnutzende Eigentümer – nur zusätzlich zu einem Basisprogramm wie der KfW-Heizungsförderung, Antrag über die Hausbank. Den früheren Tilgungszuschuss (Klimaprämie) gibt es laut Fachportalen seit 2025 nicht mehr.
Baden-Württemberg war Vorreiter: Nach dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) mussten Stadtkreise und Große Kreisstädte ihre Wärmepläne schon bis 31.12.2023 vorlegen. Seit der Novelle (in Kraft seit 06.08.2025) sind alle Gemeinden verpflichtet – kleinere Gemeinden bis 30.06.2028, mit vereinfachtem Verfahren unter 10.000 Einwohnern. Ob Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, zeigt der Wärmeplan Ihrer Gemeinde.
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel genehmigungsfrei; wichtig sind Aufstellort, Abstand zum Nachbarn und Schallschutz. Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen dagegen meist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt – Ihr Fachbetrieb kennt das Verfahren.
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Über die Bundesförderung (KfW 458): 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen bis zu 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Ohne Einkommensbonus sind bis zu 46 % möglich.
Einen eigenen Landeszuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Baden-Württemberg derzeit nicht. Ergänzend gibt es L-Bank Kombi-Darlehen Wohnen (Kredit). Die Bundesförderung (KfW 458) bleibt die wichtigste Förderung.
Die Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 liegt je nach Postleitzahl zum Beispiel bei: Stuttgart −11,8 bis −9,3 °C, Freiburg −11,0 bis −9,5 °C, Mannheim −10,8 bis −10,0 °C, Karlsruhe −10,7 bis −9,3 °C. Maßgeblich ist der Wert für die Postleitzahl Ihres Hauses – darauf legt der Fachbetrieb die Heizleistung aus.
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
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