Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Rechts sehen Sie Zuschuss und Eigenanteil nach der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) – aufgeschlüsselt wie auf einer Rechnung.
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer erhalten bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis 80 %.
Für ein Einfamilienhaus sind bis zu 28.000 € förderfähig. Der Zuschuss beträgt damit höchstens 22.400 €.
Vor dem Vertragsabschluss – mit einem Liefer- und Leistungsvertrag, der eine Bedingung zur Förderzusage enthält. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“.
Ja. Ab 01.02.2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten schrittweise. Wer jetzt plant, sichert sich die aktuellen Sätze.